This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Framework Agreement between the European Union and the Republic of Korea
Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea
Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea
Rahmenabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Korea andererseits
Die Zusammenarbeit zwischen der EU und Südkorea basiert auf mehreren Grundsätzen, unter anderem auf dem Eintreten für:
Bereiche der Zusammenarbeit
Die Vertragsparteien vereinbaren außerdem, ihre Zusammenarbeit und den Dialog in allen Bereichen von gemeinsamem Interesse auszubauen. Einen besonderen Schwerpunkt legen sie auf bestimmte Bereiche:
Politischer Dialog und Zusammenarbeit unter anderem bei folgenden Aspekten:
Wirtschaftliche Entwicklung unter anderem bei folgenden Aspekten:
Nachhaltige Entwicklung unter anderem bei folgenden Aspekten:
Bildung und Kultur unter anderem bei folgenden Aspekten:
Recht, Freiheit und Sicherheit unter anderem bei folgenden Aspekten:
Andere Bereiche wie zum Beispiel:
Beaufsichtigung
Durch das Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der sich aus Vertretern der Mitglieder des Rates der EU und der Europäischen Kommission sowie Vertretern von Südkorea zusammensetzt. Er hat die Aufgabe, das effektive Funktionieren des Abkommens zu gewährleisten.
Das Abkommen ist am 1. Juni 2014 in Kraft getreten.
Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (ABl. L 20 vom 23.1.2013, S. 2-24)
Beschluss 2013/40/EU des Rates vom 10. Mai 2010 über die Unterzeichnung des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 20 vom 23.1.2013, S. 1-24)
Beschluss 2014/278/EU des Rates vom 12. Mai 2014 über den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits mit Ausnahme der die Rückübernahme betreffenden Angelegenheiten (ABl. L 145 vom 16.5.2014, S. 1-2)
Beschluss 2014/279/EU des Rates vom 12. Mai 2014 über den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits hinsichtlich der die Rückübernahme betreffenden Angelegenheiten (ABl. L 145 vom 16.5.2014, S. 3-4)
Letzte Aktualisierung: 15.07.2020