Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Stärkung der Innovation in Europas Regionen: Beitrag zu einem widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene

Stärkung der Innovation in Europas Regionen: Beitrag zu einem widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung der Kommission: Stärkung der Innovation in Europas Regionen

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Sie zielt darauf ab:

  • das Innovations- und Wettbewerbspotenzial der Regionen der Europäischen Union (EU) als Grundlage für nachhaltiges Wachstum zu unterstützen;
  • die interregionale Zusammenarbeit, die ein Schlüsselfaktor in einer globalisierten Wirtschaft ist, auszubauen;
  • die Fokussierung auf weniger entwickelte Regionen und auf vom industriellen Wandel betroffene Regionen zu verstärken;
  • die gemeinsame Arbeit in allen EU-Maßnahmen und -Programmen zur Unterstützung der Innovation zu verbessern und auszubauen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Intelligente Spezialisierung

  • Die Mitteilung unterstützt einen Ansatz der intelligenten Spezialisierung für die Regionen der EU.
  • Der Ansatz ist Bestandteil der reformierten EU-Kohäsionspolitik für 2014-2020, die so gestaltet ist, dass sie die positiven Auswirkungen auf das Wachstum und die Arbeitsplätze maximiert.
  • Die Schwerpunkte der intelligenten Spezialisierung sind:
    • Ermittlung der Stärken und Wettbewerbsvorteile der Regionen;
    • Festlegung von Prioritäten bei Forschungs- und Innovationsinvestitionen in Wettbewerbsbereichen;
    • Festlegung einer gemeinsamen Vision für regionale Innovation.

Schlüsselherausforderungen

Die Europäische Kommission benennt in der Mitteilung die folgenden vier Schlüsselherausforderungen und macht Vorschläge zu deren Überwindung.

  • 1.

    Unterstützung des Innovationspotenzials der weniger entwickelten Regionen und der vom industriellen Wandel betroffenen Regionen

    Die Kommission schlägt Folgendes vor:

  • 2.

    Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen

    Aufbauend auf bestehenden Maßnahmen für die intelligente Spezialisierung wie der Vanguard-Initiative, schlägt die Kommission das Folgende vor:

    • eine mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung von der EU finanzierte Pilotmaßnahme zum Ausbau interregionaler Innovationsprojekte in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten der EU. Dazu sollen fünf bis zehn thematische Partnerschaften eingerichtet werden, die politische Entscheidungsträger, Forscher, Unternehmen und andere Innovationsakteure vertreten und auf Wirtschaftsbereiche mit hoher Wertschöpfung ausgerichtet sind.
  • 3.

    Reform der Innovationssysteme innerhalb der Regionen

    Um Reformen anzuregen und auf die Bedürfnisse der weniger entwickelten Regionen und der vom industriellen Wandel betroffenen Regionen mit Blick auf Strategien der intelligenten Spezialisierung einzugehen, wird die Kommission ihre Anstrengungen intensivieren und Mitgliedstaaten dazu ermutigen, die verfügbare Unterstützung durch die EU voll auszuschöpfen. Dazu wird eine Pilotmaßnahme eingerichtet, die darauf abzielt, die kombinierte Nutzung bestehender EU-Instrumente und -Programme, die von der Kommission verwaltet werden, in Verbindung mit den Finanzmitteln aus der Kohäsionspolitik zu erleichtern.

  • 4.

    Nutzung von Synergien zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten

    • Es gibt bereits regionale, nationale und europäische Programme und Instrumente zur Unterstützung von Forschung und Innovation, des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit oder zur Förderung der interregionalen Zusammenarbeit.
    • Die Kommission hat bereits Schritte zur Förderung und Vereinfachung von Kombinationen und Synergien der Mittel aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Horizont 2020 (nun Horizont Europa) und der Kohäsionspolitik eingeleitet. Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission das Folgende vor:
      • Fortführung der Zusammenarbeit mit nationalen und regionalen Organen, um die kombinierte Nutzung verschiedener Fonds zu erleichtern, insbesondere durch die Klärung von Synergien mit staatlichen Beihilfen und dem öffentlichen Beschaffungswesen;
      • Prüfung, ob vor Ort Unterstützung gewährt werden kann. Dazu sollen spezifische Investitionsbeauftragte eingesetzt werden, die als erste Anlaufstelle für lokale Akteure mit Blick auf die bestmögliche Nutzung der verschiedenen EU-Fonds fungieren können.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Stärkung der Innovation in Europas Regionen: Beitrag zu einem widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene (COM(2017) 376 final vom 18.7.2017).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Reflexionspapier die Globalisierung meistern (COM(2017) 240 final vom 10.5.2017).

Letzte Aktualisierung: 07.03.2022

Top