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Europäische Verwaltungsakademie

Europäische Verwaltungsakademie

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Beschluss 2005/118/EG über die Errichtung der Europäischen Verwaltungsakademie

Beschluss 2005/119/EG – Organisation und Betrieb der Europäischen Verwaltungsakademie

WAS IST DER ZWECK DIESER BESCHLÜSSE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zweck

Diese interinstitutionelle Akademie richtet Fortbildungsmaßnahmen aus, um die Fähigkeiten und Kenntnisse der Menschen, die in den Organen arbeiten, die den Beschluss unterzeichnet haben, zu verbessern. Ihr Zweck besteht darin, allen EU-Organen gemeinsame Werte zu vermitteln. Sie nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Konzeption, Organisation und Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen;
  • Erleichterung der Teilnahme an externen Fortbildungsmaßnahmen;
  • gegebenenfalls damit verbundene Aufgaben zur Unterstützung ihres Auftrags.

Fortbildungsmaßnahmen

  • Die Akademie bietet folgende Fortbildungsmaßnahmen an:
    • Managementkurse für Menschen, die Führungsaufgaben wahrnehmen sollen (oder könnten);
    • Einführungskurse für das neu eingestellte Personal;
    • die obligatorische Fortbildung für den Wechsel der Funktionsgruppe, zum Beispiel vom Büro- oder Sekretariatsbereich in eine Leitungsfunktion.
  • Die Organe können diese Lehrgänge durch Schulungen ergänzen, die eher ihrem speziellen Bedarf entsprechen.
  • Die Akademie kann auch von anderen Einrichtungen, Agenturen oder Ämtern der EU gewünschte Kurse anbieten, sofern diese die Organisation der Schulungen für die Organe nicht beeinträchtigen.

Referenten und Schulungsorte

  • Die Referenten werden von den Organen, die den Beschluss unterzeichnet haben, zur Verfügung gestellt.
  • Generell werden die Schulungen in Brüssel und in Luxemburg durchgeführt, sie können aber auch an anderen Orten stattfinden.

Organisation der Tätigkeiten

  • Der Leitungsausschuss der Akademie muss für einen ausgewogenen Zugang des Personals der verschiedenen Organe zu den Fortbildungsmaßnahmen sorgen.
  • Die Akademie muss sicherstellen, dass eine ausreichende Zahl von Teilnahmeplätzen zur Verfügung steht, wenn eine Fortbildung für die Ausübung einer bestimmten Funktion, insbesondere einer Managementfunktion, obligatorisch ist oder vorausgesetzt wird.
  • Unter Umständen muss die Akademie besondere Übergangssituationen bewältigen, in denen sie verpflichtet werden kann, mehr Teilnehmer als gewöhnlich zuzulassen. In diesem Fall müssen die jeweiligen Organe die notwendigen Haushaltsmittel übertragen.
  • Die Akademie kann mit anderen Verwaltungsakademien, mit Instituten oder mit Hochschulen zusammenarbeiten, die im selben Bereich tätig sind.

Verwaltung

  • Die Akademie ist dem Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) zugeordnet. Dies bedeutet, dass
    • der Leitungsausschuss des Amtes als Leitungsausschuss der Akademie fungiert;
    • der Direktor des Amtes gleichzeitig der Direktor der Akademie ist und für die Ernennung von Personal zuständig ist;
    • das Personal der Akademie in Planstellen des Amtes eingewiesen wird;
    • die Einnahmen und Ausgaben der Akademie im Haushalt des Amtes ausgewiesen werden.
  • Der Leitungsausschuss fasst Beschlüsse über
    • die Tätigkeit der Akademie,
    • ihre Struktur,
    • ihren Haushaltsplan und jährlichen Tätigkeitsbericht,
    • ihr Arbeitsprogramm,
    • die Entgelte, die die Akademie für ihre Leistungen berechnet und
    • darüber, wie jedes Organ der Akademie eine angemessene Zahl von Referenten zur Verfügung stellt.

WANN TRETEN DIE BESCHLÜSSE IN KRAFT?

Die Beschlüsse 2005/118/EG und 2005/119/EG sind beide am 10. Februar 2005 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss 2005/118/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Bürgerbeauftragten vom 26. Januar 2005 über die Errichtung der Europäischen Verwaltungsakademie (ABl. L 37 vom 10.2.2005, S. 14-16)

Beschluss 2005/119/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofs, der Generalsekretäre des Rechnungshofs, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen sowie des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 26. Januar 2005 über die Organisation und den Betrieb der Europäischen Verwaltungsakademie (ABl. L 37 vom 10.2.2005, S. 17-20)

Letzte Aktualisierung: 07.11.2017

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