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Eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung

Eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (COM(2017) 247 final) – eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

  • Durch sie wird anerkannt, dass die Hochschulbildung für prosperierende, inklusive, demokratische Gesellschaften unverzichtbar ist. Das Ziel der Mitteilung ist es, die EU-Förderungen für die Reform der Bildungssysteme der EU-Länder neu auszurichten.
  • Die Vorschläge der Kommission stehen im Einklang mit dem Geist der Erklärung von Rom, in der sich führende Vertreter der EU „einer Union, in der junge Menschen die beste Bildung und Ausbildung erhalten und auf dem gesamten Kontinent studieren und Arbeit finden können“, verpflichtet haben.

WICHTIGE ECKPUNKTE

In der Mitteilung wird eine neue EU-Agenda für die Hochschulbildung skizziert, die auf bereits Geleistetem aufbaut, die Anstrengungen jedoch auf aktuelle und sich abzeichnende Chancen und Herausforderungen konzentriert. Dazu werden folgende Maßnahmen festgelegt:

  • Überwindung des Missverhältnisses zwischen den Kompetenzen, die in der EU benötigt werden, und den Kompetenzen, die vorhanden sind: Zu viele Studierende haben mangelhafte Fertigkeiten im Lesen, Schreiben, Rechnen und mangelhafte digitale Kompetenz oder besitzen nicht die Problemlösungs- und Kommunikationskompetenzen, die sie benötigen, um in einer sich wandelnden Welt bestehen zu können.
  • Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme: Die Wahrscheinlichkeit, ein Studium zu beginnen und abzuschließen, ist für Menschen aus benachteiligten sozioökonomischen Gesellschaftsgruppen und mit Migrationshintergrund weitaus geringer; Akademikerinnen und Akademiker werden manchmal als von der Gesellschaft abgehoben wahrgenommen; und in bestimmten Studienfächern herrscht nach wie vor Geschlechtersegregation.
  • Gewährleistung, dass Hochschuleinrichtungen zur Innovation beitragen: Hochschuleinrichtungen leisten häufig keinen ausreichenden Innovationsbeitrag zur Wirtschaft insgesamt. Bei der Innovationsleistung von Hochschulen bestehen große Unterschiede zwischen den EU-Regionen.
  • Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme: Die Zusammenarbeit innerhalb der nationalen Systeme und mit anderen Einrichtungen ist nicht immer gut; gute Leistungen in Lehre, Forschung und Innovation sowie in Bezug auf soziale Inklusion und Engagement werden nicht immer honoriert.

Um diese Probleme zu bewältigen, verpflichtet sich die Kommission der Umsetzung von 20 spezifischen Maßnahmen. In diesem Rahmen wird sie

  • 1.

    eine Initiative zur Werdegang-Nachverfolgung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen starten, um den Wissensstand darüber zu verbessern, wie sich ihre Berufslaufbahn oder ihr weiterer Bildungsweg entwickelt;

  • 2.

    eine erweiterte EU STE(A)M Coalition starten, die den Bildungs-, Unternehmens- und öffentlichen Sektor zusammenbringt, um STE(A)M und andere Curricula zu fördern und zu modernisieren;

  • 3.

    die Aufnahme von Praktika in die Hochschulprogramme fördern und ihre Verfügbarkeit und Qualität erhöhen, indem Erasmus+-Unternehmenskonsortien weiter gestärkt werden;

  • 4.

    ein Modell für IT-Aufgeschlossenheit einführen, um Hochschuleinrichtungen zu helfen, digitale Lernstrategien anzuwenden und das Potenzial modernster Technologien zu nutzen;

  • 5.

    die Unterstützung von Hochschullehrkräften durch Erasmus+ verstärken, um Lehrplangestaltungskompetenzen zu entwickeln und die Mitarbeitermobilität sowie die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Lehrkräftefortbildungszentren in der gesamten EU fördern;

  • 6.

    Erasmus+ fördern, um Hochschuleinrichtungen bei Strategien für Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit und Studienerfolg, auch durch die Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Einrichtungen, zu unterstützen;

  • 7.

    flexible und modulare Studiengänge fördern, um den Zugang zu höherer Bildung über spezifische Prioritäten für „Erasmus+“-strategische-Partnerschaften zu unterstützen;

  • 8.

    Hochschuleinrichtungen unterstützen, die – auf der Grundlage bestehender positiver Beispiele – für Freiwilligen- und Gemeinschaftsarbeit ECTS-Punkte an Studierende vergeben möchten;

  • 9.

    die Anerkennung von Abschlüssen von Flüchtlingen fördern, um ihnen den Zugang zu höherer Bildung zu erleichtern, indem auf einem laufenden Erasmus+-Projekt aufgebaut wird, das praktische Leitlinien vorgibt und Peer Counselling bietet;

  • 10.

    das Regionale Innovationsschema des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT-RIS) ausdehnen, um Studierende besser auf die Arbeit in innovativen Unternehmen vorzubereiten;

  • 11.

    aufbauend auf der Arbeit mit der OECD im Schulbereich die weitere Arbeit an Lehrmethoden für Kreativität und Innovation in der Hochschulbildung unterstützen;

  • 12.
  • 13.

    im Rahmen von Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) Möglichkeiten erarbeiten, die helfen können, die Forschungs- und Innovationskluft zwischen den EU-Ländern und -Regionen zu schließen und die Abwanderung hoch qualifizierter Fachkräfte, den „Braindrain“, aus Regionen mit Entwicklungsrückstand einzudämmen;

  • 14.

    die EU-Unterstützung von Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen erhöhen, indem sie das „University Business“-Forum zu einer zentralen Anlaufstelle macht und derartige Foren in der gesamten EU fördert;

  • 15.

    in Zusammenarbeit mit der OECD eine Überprüfung der Finanzierungs-, Anreiz- und Belohnungsstrukturen für Hochschulsysteme starten;

  • 16.

    sicherstellen, dass Forscherinnen und Forscher ermutigt werden, Lehrtätigkeiten zu übernehmen, und dafür geschult werden, und zwar als integraler Bestandteil der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen;

  • 17.

    ein Wissenszentrum für Hochschulbildung schaffen, um das Europäische Hochschulregister (ETER), U-Multirank und die Werdegang-Nachverfolgungsstudie zusammenzuführen und dadurch die Datenqualität, -erfassung und -vergleichbarkeit zu verbessern;

  • 18.

    das Eurydice-Netz und die Zusammenarbeit der Kommission mit der OECD in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation stärken, um Doppelarbeit zu vermeiden und aus der gemeinsamen Arbeit Nutzen zu ziehen;

  • 19.

    die Mobilität von Studierenden erleichtern, indem sie in Bezug auf elektronische Studierendendaten auf bestehenden Erasmus+-Projekten aufbaut, und die Machbarkeit eines Zugriffs auf Studierendendienste und -daten innerhalb der EU untersuchen;

  • 20.

    im Rahmen einer Bewertung von Erasmus+ eine Diskussion mit den EU-Ländern und anderen interessierten Parteien über die Unterstützung von Studierenden, Personal, Einrichtungen sowie der Hochschulsysteme anregen.

Die Kommission leitet einen Dialog über die Umsetzung dieser Maßnahmen mit allen Interessenträgern ein, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen mit den Finanzierungsprioritäten der EU vereinbar sind.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung (COM(2017) 247 final vom 30.5.2017). Neuveröffentlichung des Wortlauts in der Berichtigung (COM(2017) 247 final/2 vom 13.7.2017)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Weißbuch zur Zukunft Europas – Die EU der 27 im Jahr 2025 – Überlegungen und Szenarien (COM(2017) 2025 final vom 1.3.2017)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Investieren in Europas Jugend (COM(2016) 940 final vom 7.12.2016)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Verbesserung und Modernisierung der Bildung (COM(2016) 941 final vom 7.12.2016)

Letzte Aktualisierung: 24.10.2017

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