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Information about EU-funded cohesion policy projects — rules and models
Informationen über EU-finanzierte Projekte der Kohäsionspolitik – Regelungen und Muster
Informationen über EU-finanzierte Projekte der Kohäsionspolitik – Regelungen und Muster
Informationen über EU-finanzierte Projekte der Kohäsionspolitik – Regelungen und Muster
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Sie legt die Berichterstattungsregeln und -muster der Europäischen Union (EU) für den Programmplanungszeitraum 2013-2020 dar, die Verwaltungsbehörden* bei der Berichterstattung an die Europäische Kommission über die Umsetzung von Programmen im Rahmen der Struktur- und Investitionsfonds der EU verwenden müssen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 14. Februar 2015 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Die Mittel der Kohäsionspolitik stellen die größten Investitionen der EU dar und unterstützen das strategische Ziel der EU, in enger Abstimmung mit den Zielen von Europa 2020 in Arbeitsplätze zu investieren.
Weiterführende Informationen:
* SCHLÜSSELBEGRIFFE
Verwaltungsbehörde: die offizielle Stelle, die für die Durchführung des Programms, die Auswahl der Projekte, die Überwachung des Haushaltsvollzugs und die Vorlage von Informationen an die Kommission, die Partner und die Öffentlichkeit zuständig ist.
Partnerschaftsvereinbarung: die EU-Länder sind verpflichtet, strategische Pläne mit Investitionsprioritäten zu erstellen und umzusetzen, die alle Struktur- und Investitionsfonds abdecken. Partnerschaftsvereinbarungen werden zu Beginn des 7-Jahre-Zeitraums im Anschluss an die Konsultation der Interessenträger, der Zivilgesellschaft und lokaler und regionaler Vertreter zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Behörden ausgehandelt.
Europäische territoriale Zusammenarbeit: Programme für die europäische territoriale Zusammenarbeit sollen Regionen und Städte aus verschiedenen EU-Länder ermutigen, zusammenzuarbeiten, Wissen auszutauschen und voneinander zu lernen, um die Integration und Lebensqualität grenzübergreifend durch gemeinsame Programme, Projekte und Netzwerke zu verbessern.
HAUPTDOKUMENT
Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 der Kommission vom 20. Januar 2015 mit detaillierten Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für den Fortschrittsbericht, die Vorlage von Informationen zu einem Großprojekt, den gemeinsamen Aktionsplan, die Durchführungsberichte für das Ziel „Wachstum und Beschäftigung“, die Verwaltungserklärung, die Prüfstrategie, den Bestätigungsvermerk, den jährlichen Kontrollbericht und die Methode zur Durchführung der Kosten-Nutzen-Analyse sowie gemäß Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Muster für die Durchführungsberichte für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (ABl. L 38 vom 13.2.2015, S. 1-122)
ZUGEHÖRIGE DOKUMENTE
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320-469)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259-280)
Letzte Aktualisierung: 13.09.2016