EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Protecting health and the environment from persistent organic pollutants
Schutz der Gesundheit und der Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen
Schutz der Gesundheit und der Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen
This summary has been archived and will not be updated. See 'Schutz der Gesundheit und der Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen' for an updated information about the subject.
Schutz der Gesundheit und der Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen
Persistente organische Schadstoffe (POP)* stellen ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. Mit dieser Verordnung ergreift die EU Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Risikos.
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG.
ZUSAMMENFASSUNG
Persistente organische Schadstoffe (POP)* stellen ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. Mit dieser Verordnung ergreift die EU Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Risikos.
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Durch das Verbot oder die möglichst baldige Einstellung oder die Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von POP schafft sie einen Rechtsrahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Außerdem legt sie Vorschriften für den Umgang mit Lagerbeständen und Abfällen fest, die POP enthalten.
WICHTIGE ECKPUNKTE
SCHLÜSSELBEGRIFFE
*Persistente organische Schadstoffe (POP) sind chemische Stoffe, zum Beispiel Pestizide und Industriechemikalien, die in der Umwelt verbleiben, in die Nahrungsmittelkette gelangen und ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen.
Bei den POP handelt es sich um ein wirklich globales Problem, da sie häufig sehr weit von ihrem Ursprungsort transportiert werden.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der Europäischen Kommission zu persistenten organischen Schadstoffen (POP) erhältlich.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 |
20.5.2004 |
- |
|
- |
- |
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 30.06.2015