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Ausrüstung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen zur besseren Wahrnehmung ihrer Rechte im EU-Binnenmarkt

Ausrüstung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen zur besseren Wahrnehmung ihrer Rechte im EU-Binnenmarkt

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (COM(2013) 636 final) – Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen besser für die Wahrnehmung ihrer Rechte im Binnenmarkt ausrüsten

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Sie legt praktische Maßnahmen dar, die von der Europäischen Kommission und den Ländern der Europäischen Union (EU) getroffen werden sollten, damit die Öffentlichkeit mehr und bessere Informationen über ihre EU-Rechte erhält, besonders darüber, wie diese Rechte auf nationaler Ebene und in anderen EU-Ländern wirksam wahrgenommen werden können.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Kommission schlägt drei Maßnahmenpakete vor, die durch die Kommission bzw. die EU-Länder umzusetzen sind:

  • Weiterentwicklung und Verbesserung des Ihr-Europa-Portals, um dem Bedarf von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen besser gerecht zu werden;
  • Sicherstellung, dass über Ihr Europa hochwertige Informationen zu nationalen Vorschriften und Verfahren zugänglich sind;
  • Gewährleistung, dass mehr Menschen auf die Informationen von Ihr Europa zugreifen können.
  • 1.

    Ihr-Europa-Portal

Die Kommission plant eine Reihe an Maßnahmen zur Verbesserung des Portals, u. a.:

  • Ausweitung des inhaltlichen Angebots, sodass Rechte, Pflichten und Möglichkeiten im Binnenmarkt vollständig abgedeckt werden;
  • Verbesserung der Hilfe bei der Online-Suche und Optimierung der Synergien mit anderen Diensten;
  • Durchführung einer Studie über Gebrauchstauglichkeit und Zugänglichkeit und Umsetzung der Ergebnisse, um optimalen Zugang und bestmögliche Navigation für alle Besucher zu garantieren, insbesondere für Menschen mit besonderen Bedürfnissen und für Nutzer von Mobilgeräten;
  • Sicherstellung, dass ihre öffentlichen Konsultationen über Themen, die auf Ihr Europa behandelt werden, über das Portal zugänglich sind, sodass Besucher die Möglichkeit haben, in Bereichen, die für sie von Interesse sind, Input für die Politikgestaltung geben zu können.
  • 2.

    Informationen über nationale Vorschriften und Verfahren

Die EU-Länder werden ersucht,

  • über ihre nationalen Portale benutzerfreundliche Informationen bereitzustellen, die Einzelpersonen und Unternehmen in die Lage versetzen, ihre Rechte im EU-Binnenmarkt wirksam zu nutzen;
  • mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass wichtige nationale Informationen, beispielsweise über Aufenthaltsrechte und geschäftliche Tätigkeiten in einem anderen Land, über das Portal verfügbar gemacht werden;
  • sich über gute Praxis in ihren nationalen Portalen mit anderen EU-Ländern auszutauschen.

Die Kommission plant Folgendes:

  • verschiedene Werkzeuge für den Austausch von Inhalten zu entwickeln;
  • die EU-Länder aufzufordern, im Hinblick auf eine mögliche Verlinkung/einen möglichen Austausch mit Ihr Europa, Informationen über alle EU-bezogenen Rechtsvorschriften online zu veröffentlichen, in denen Rechte für Bürgerinnen und Bürger und/oder Unternehmen festgelegt sind.
  • 3.

    Die Reichweite von Ihr Europa erhöhen

Die Kommission beabsichtigt,

  • die Sichtbarkeit durch Suchmaschinenoptimierung, Online-Werbung und Social-Media-Systeme sowie durch Informations- und Sensibilisierungskampagnen weiter zu verbessern.

Die EU-Länder werden ersucht,

  • auf nationaler Ebene für Ihr Europa zu werben, insbesondere mit Links auf ihren nationalen Portalen und in nationalen Sensibilisierungskampagnen zu Themen, die durch das Portal abgedeckt werden.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen besser für die Wahrnehmung ihrer Rechte im Binnenmarkt ausrüsten: Aktionsplan zur Verbesserung und Weiterentwicklung von Ihr Europa in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten (COM(2013) 636 final vom 17.9.2013)

Letzte Aktualisierung: 11.04.2017

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