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Bekämpfung von Euro-Fälschungen (Pericles 2020)

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Bekämpfung von Euro-Fälschungen („Pericles 2020“)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 331/2014 – Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Pericles 2020 unterstützt Projekte, die sich für den Austausch von Informationen und Fachwissen zum Zwecke der Eindämmung der Fälschung von Euro-Banknoten und -Münzen und damit im Zusammenhang stehender Betrugsdelikte einsetzen – ein ständiges Ziel der internationalen organisierten Kriminalität.

Dank der Berücksichtigung von länder- und fachübergreifenden Aspekten ergänzt das Programm einzelstaatliche Bemühungen, fördert die länderübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen von Projekten und unterstützt den Aufbau einer engen und regelmäßigen Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Wie funktioniert Pericles?

Jährliche Arbeitsprogramme werden vereinbart und Finanzmittel gemäß den festgelegten Prioritäten zugewiesen. Daraufhin werden Vorschläge eingereicht. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Finanzhilfen oder öffentlicher Auftragsvergabe für drei Arten von Maßnahmen:

  • 1.

    Informationsaustausch: Workshops und Begegnungen zur Schulung insbesondere des Personals von nationalen Stellen, die für die Erkennung von Falschgeld zuständig sind, Zentral- und Geschäftsbanken, Polizei, Münzanstalten und der Angehörigen der Rechtsberufe und des Justizwesens. Weiterhin können Experten aus den Bereichen Druck, Gravur und Erkennung von gefälschten Banknoten und Münzen, Mitarbeiter der Nachrichtendienste sowie alle anderen betroffenen Stellen und Berufsgruppen am Programm teilnehmen.

  • 2.

    Entwicklung technischer, wissenschaftlicher und operativer Unterstützung, wie etwa Lehr- und Lernmittel (z. B. Handbücher, Datenbanken), Computeranwendungen, länderübergreifende Studien sowie die Entwicklung technischer Verfahren (z. B. Methoden zur Fälschungserkennung).

  • 3.

    Erwerb von Ausrüstungen: für auf Geldfälschungsbekämpfung spezialisierte Behörden, jedoch nur als ein Teil einer umfassenderen Strategie, die z. B. zusätzlich Schulungen umfasst.

Pericles 2020 läuft von 2014 bis 2020 und die für diesen Zeitraum verfügbaren Mittel belaufen sich auf 7 344 000 EUR. Mit dem 2002 angelaufenen Pericles-Programm wurden fast 200 Projekte finanziert und 6 000 Experten aus beinahe 100 Ländern ausgebildet.

Diese Projekte ermöglichten:

  • die Erkennung von mehr Falschgeld;
  • die Auflösung von illegalen Betriebsstätten;
  • die Anwendung von Sanktionen und die EU-weite Inhaftierung von mehr Geldfälschern.

Ausweitung des Pericles-Programms auf Länder, die nicht Teil des EU-Währungsgebietes sind

Ursprünglich waren nur die Länder Teil des Pericles-Programms 2020, die den Euro als einheitliche Währung angenommen hatten (Länder des Euro-Währungsgebiets).

Ab dem 1. Januar 2014, mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2015/768, gelten alle Maßnahmen, die im Rahmen des Pericles-Programms umgesetzt werden, sowohl für EU-Länder innerhalb wie auch außerhalb des Euro-Währungsgebiets. So soll sichergestellt werden, dass das Programm einheitlich in der gesamten EU umgesetzt wird und dass EU-weit das gleiche Schutzniveau für den Euro gilt.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Errichtung eines Aktionsprogramms in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2001/923/EG, 2001/924/EG, 2006/75/EG, 2006/76/EG, 2006/849/EG und 2006/850/EG des Rates (ABl. L 103 vom 5.4.2014, S. 1-9)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über den Halbzeitbewertungsbericht über das Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) (COM(2017) 741 final, 6.12.2017)

Verordnung (EU) 2015/768 vom 11. Mai 2015 zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten (ABl. L 121vom 14.5.2015, S. 1-2)

Letzte Aktualisierung: 23.07.2018

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