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Programm für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) (2014-2020)

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Programm für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) (2014-2020)

Mit dieser Verordnung wird die fünfte Version des LIFE-Programms ins Leben gerufen. Das Programm ist der wichtigste Finanzierungsrahmen für Umwelt- und Klimapolitik. Es befasst sich hauptsächlich mit konkreten umwelt- und klimapolitischen Prioritäten sowie mit Bereichen, wo Handlungsbedarf besteht.

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 614/2007

ZUSAMMENFASSUNG

Das LIFE-Programm für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) für die Jahre 2014 bis 2020 zielt darauf ab, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen und die Ziele und Vorgaben der Strategie Europa 2020, dem 7. Umweltaktionsprogramm der Union, sowie anderer relevanter Initiativen zum Umwelt- und Klimawandel der EU einzuhalten.

Durch das Programm werden zwei Teilprogramme geschaffen („Umwelt“ und „Klimapolitik“). Es werden außerdem integrierte Projekte eingeführt, die in großem Umfang agieren sollen und zunächst auf regionaler Ebene bzw. städteübergreifend eingesetzt werden. Diese streben die Umsetzung der Umwelt- und Klimapolitik an, indem sie Pläne und Strategien anwenden, die auf EU-Gesetzgebung beruhen und diese Maßnahmen auch in andere Politikbereiche integrieren. Zu diesem Zweck sollen weitere Finanzmittel, insbesondere EU-Mittel, mobilisiert werden.

Weitere neue Merkmale sind zwei Instrumente zur Finanzierung von Projekten durch Fremd- und Eigenkapital: Das PF4EE (Private Financing for Energy Efficiency - private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz) und das NCFF (Natural Capital Financing Facility - Finanzierungsfazilität für Naturkapital) werden gemeinsam von der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) in einem Pilotprojekt finanziert.

Insgesamt sollen mindestens 81 % der LIFE-Mittel für Projekte verwendet werden.

Die LIFE-Hauptziele umfassen

  • das Fungieren als Katalysator für Veränderungen bei der Umwelt- und Klimapolitik;
  • die Förderung der Umsetzung und Integration von Umwelt- und Klimazielen in andere Politikbereiche und die Arbeitsweise der EU-Länder;
  • eine bessere Steuerung;
  • den konkreten Zusammenhang mit den Prioritäten der Union: Ressourceneffizienz, Verlust an Biodiversität und Klimaschutz und -anpassung.

Das Teilprogramm„Umwelt“ (75 % der Finanzmittel) hat drei Schwerpunktbereiche:

  • Umwelt- und Ressourceneffizienz;
  • Natur- und Biodiversität (55 % der Mittel für maßnahmenbezogene Finanzhilfen innerhalb des Teilprogramms „Umwelt“);
  • Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich.

Diese Schwerpunkte decken sieben thematische Prioritäten ab: Natur und Biodiversität; Wasser, einschließlich Meeresumwelt; Abfall; Ressourceneffizienz, einschließlich Boden und Wälder und umweltfreundliche Kreislaufwirtschaft; Umwelt und Gesundheit, einschließlich Chemikalien und Lärm; Luftqualität und Emissionen, einschließlich städtische Umwelt; Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich.

Das Teilprogramm„Klimapolitik“ (25 % der Finanzmittel) hat drei Schwerpunktbereiche:

  • Klimaschutz (trägt zur Verringerung von Treibhausgasemissionen bei);
  • Anpassung an den Klimawandel (fördert Bemühungen, die Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel zu stärken);
  • LIFE-Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich (z. B. Förderung der Sensibilisierung gegenüber Klimathemen).

Nationale Zuweisungen

Während des ersten mehrjährigen Arbeitsprogramms (2014-2017) werden nationale Zuweisungen nur an „traditionelle“ Projekte (z. B. Best-Practice-Projekte, Demonstrationsprojekte, Pilotprojekte oder Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte) und die NCFF innerhalb des Teilprojekts „Umwelt“ vergeben. Ab dem Jahr 2018 erfolgt die Auswahl dieser Projekte ausschließlich aufgrund von Leistung.

Räumlicher Geltungsbereich

Nicht-EU-Staaten können aufgrund eines speziellen Übereinkommens mit der Kommission am LIFE-Programm teilnehmen. Programmaktivitäten außerhalb der EU sind unter bestimmten Umständen möglich; Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen.

Das LIFE-Programm für die Jahre 2014-2020 verfügt über einen Gesamthaushalt von 3 456,7 Millionen EUR.

Weitere Informationen:

Internetseite der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission zu LIFE und Präsentation

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 1293/2013

1.1.2014

-

ABl. L 347 vom 20.12.2013

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Durchführungsbeschluss 2014/203/EU der Kommission vom 19. März 2014 über die Annahme des mehrjährigen Arbeitsprogramms von LIFE für den Zeitraum 2014-2017 (ABl. L 116 vom 17.4.2014)

Letzte Aktualisierung: 16.06.2014

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