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Integration der Roma im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung

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Integration der Roma im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung

 

ZUSAMMENFASSUNG

Eine im Jahr 2013 angenommene Empfehlung des Rates fordert, dass Maßnahmen in einer Reihe von Bereichen, einschließlich Antidiskriminierung, ergriffen werden, um die Integration der Roma, der größten ethnischen Minderheit in Europa, zu fördern.

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

Die Empfehlung legt die starke und gemeinsame politische Verpflichtung aller EU-Länder dar, ihre Anstrengungen zu verstärken, um

soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen zu bekämpfen; und

echte Verbesserungen bei der Förderung der Integration der Roma in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum zu erreichen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Insbesondere in Bezug auf Diskriminierung fordert die Empfehlung die EU-Länder auf, Folgendes zu erreichen:

Die wirksame Durchsetzung der Richtlinie 2000/43/EG, die einen Rahmen für die Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft vorgibt. Die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in einer Reihe von Fällen sollten in diesem Zusammenhang als Anhaltspunkt für die Vereinbarkeit von Bestimmungen und Praktiken mit den Menschenrechten dienen.

Auf regionaler als auch auf lokaler Ebene sollten Maßnahmen zur Desegregation (d. h. Maßnahmen zur Beseitigung der Trennung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen) von Roma durchgeführt werden. Mit solchen Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte sollten entsprechende Schulungs- und Informationsprogramme für örtliche Staatsbedienstete und relevante Vertreter der Zivilgesellschaft sowie der Roma selbst einhergehen.

Gewährleistung, dass Zwangsräumungen in voller Übereinstimmung mit dem EU-Recht wie auch mit anderen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, wie beispielsweise der Europäischen Menschenrechtskonvention, erfolgen.

In allen Bereichen der Gesellschaft sollten Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung von Roma und der Vorurteile gegen sie durchgesetzt werden:

Sensibilisierung sowohl von Roma-Gemeinschaften als auch der breiten Öffentlichkeit für die Vorteile einer Integration der Roma;

Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Probleme, denen sich Roma gegenübersehen, durch Behandlung dieser Thematik in öffentlichen Schullehrplänen und Unterrichtsmaterial;

Bekämpfung von romafeindlicher Rhetorik und romafeindlichen Hassreden und andere Verhaltensweisen, die eine Aufstachelung zur Diskriminierung und zu Vorurteilen darstellen.

Beobachtung und Bewertung

Die EU-Länder müssen die Wirksamkeit ihrer nationalen Strategien zur Integration der Roma und ihrer im Rahmen einer breiter angelegten Politik zur sozialen Inklusion ergriffenen Maßnahmen beobachten und bewerten.

Dies könnte durch die Festlegung von Zielvorgaben oder die Erhebung qualitativer oder quantitativer Daten über die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Strategien oder Maßnahmen bewerkstelligt werden.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte hat ein Mehrjähriges Roma-Programm (2012-2020) entwickelt. Sie erstellt regelmäßig Berichte zu den erzielten Fortschritten und bietet den EU-Organen und EU-Ländern faktenbasierte Beratung auf Grundlage von Daten, die in der gesamten EU gesammelt wurden.

Berichterstattung und Follow-up

Die EU-Länder sollten der Europäischen Kommission bis 1. Januar 2016 im Anschluss an diese Empfehlung getroffene Maßnahmen mitteilen. Danach sollten diese Informationen der Kommission jeweils jährlich mitgeteilt werden.

Die Kommission gewährleistet, dass die übermittelten Angaben als Grundlage für ihre Jahresberichte über die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma dienen.

Die Ergebnisse fließen zudem in den Prozess des Europäischen Semesters für wirtschaftspolitische Koordinierung ein. Seit 2012 hat der Rat länderspezifische Empfehlungen als Teil des Europäischen Semesters an fünf Länder, in denen große Roma-Gemeinden leben (Bulgarien, Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien und Slowakei), ausgesprochen.

HINTERGRUND

RECHTSAKT

Empfehlung des Rates vom 9. Dezember 2013 für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten (ABl. C 378 vom 24.12.2013, S. 1-7)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 (KOM(2011) 173 endgültig vom 5. April 2011)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Bericht über die Umsetzung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma 2015 (COM(2015) 299 final vom 17. Juni 2015)

Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22-26)

EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 – Schlussfolgerungen des Rates (ABl. C 258 vom 2.9.2011, S. 6-9)

Letzte Aktualisierung: 26.10.2015

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