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Erstellung vierteljährlicher nichtfinanzieller Statistiken des Staates durch die EU-Länder

Erstellung vierteljährlicher nichtfinanzieller Statistiken des Staates durch die EU-Länder

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1221/2002 über die vierteljährlichen Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

In dieser Verordnung werden die wichtigsten Positionen der Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen gemäß ESVG 1995 festgelegt, deren Inhalte die statistischen Ämter der Länder der Europäischen Union (EU) alle drei Monate an die Europäische Kommission (Eurostat) übermitteln müssen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die vierteljährlichen Daten umfassen sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen des Staates.
  • Nach Eurostat besteht der Staat aus vier Teilbereichen:
    • Zentralstaat;
    • Teilstaat;
    • Gemeinden und
    • Sozialversicherung.
  • Ausgaben:
    • Vorleistungen*;
    • Bruttoinvestitionen*;
    • Bruttoanlageinvestitionen*;
    • Arbeitnehmerentgelt*;
    • sonstige Produktionsabgaben;
    • Subventionen;
    • Vermögenseinkommen;
    • Zinsen;
    • Einkommen- und Vermögensteuern;
    • soziale* und sonstige Sachtransfers, die an private Haushalte geliefert werden;
    • Investitionszuschüsse und sonstige Vermögenstransfers.
  • Einnahmen:
    • Marktproduktion (alle Produkte, die auf dem Markt veräußert werden oder für die Veräußerung bestimmt sind) und Zahlungen für die sonstigen staatlichen Ausgaben;
    • Produktions- und Einfuhrabgaben, Einkommen- und Vermögensteuern, vermögenswirksame Steuern;
    • sonstige Subventionen;
    • Vermögenseinkommen;
    • tatsächliche und unterstellte Sozialbeiträge („unterstellte“ Beiträge sind Sozialbeiträge, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer entrichtet);
    • sonstige laufende Transfers;
    • Investitionszuschüsse und sonstige Vermögenstransfers.
  • Die erste Übermittlung vierteljährlicher Daten umfasste Daten für das erste Quartal 2002. Die Übergangsbestimmungen galten zuvor seit Beginn des Jahres 1999.
  • Die EU-Länder müssen
    • die Daten spätestens drei Monate nach Ende des entsprechenden Quartals übermitteln;
    • Eurostat eine Beschreibung der Quellen und Methoden vorlegen, die zur Erstellung der Daten verwendet werden.
  • Die Kommission muss

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 29. Juli 2002 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene, das auch unter dem Kürzel ESVG 1995 (wurde mittlerweile durch ESVG 2010 ersetzt) bekannt ist, erfasst vergleichbare, aktuelle und zuverlässige Informationen über die Struktur und Entwicklungen nationaler und regionaler Volkswirtschaften in der EU.

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Vorleistungen: ein Konzept, das den Wert der im Produktionsprozess verbrauchten Waren und Dienstleistungen misst.
Bruttoinvestitionen: der Gesamtwert derBruttoanlageinvestitionen, Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen.
Bruttoanlageinvestitionen: Erwerb von neuen oder gebrauchten Sachanlagen wie Eigentum, Betriebsanlagen, Erschließung von Nutzflächen und Errichtung von Bauwerken.
Arbeitnehmerentgelt: die Gesamtbruttolöhne (vor Steuern) und Sozialbeiträge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für die geleistete Arbeit gezahlt werden.
soziale Sachtransfers: soziale Unterstützung durch staatliche und gesellschaftliche Einrichtungen für Menschen, die in Armut leben oder von Armut bedroht sind.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1221/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 über die vierteljährlichen Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen (ABl. L 179 vom 9.7.2002, S. 1-5)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2002 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 27.02.2017

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