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Bekämpfung von Doping im Freizeitsport

Bekämpfung von Doping im Freizeitsport

Die Mitgliedstaaten der EU setzen sich dafür ein, mit verschiedenen Initiativen gegen das wachsende Problem des Dopings im Freizeitsport vorzugehen.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 10. Mai 2012 zur Bekämpfung von Doping im Freizeitsport (2012/C 169/03)

ZUSAMMENFASSUNG

Die EU-Mitgliedstaaten sind übereingekommen, mit verschiedenen Initiativen gegen Doping im Freizeitsport vorzugehen.

Doping ist ein zunehmendes Problem im Freizeitsport, bei Wettkämpfen im Amateursport, in Fitnessstudios und sogar über den Sport hinaus. Im Freizeitsport besteht das Hauptziel von Maßnahmen zur Dopingbekämpfung darin, die Gesundheit der Sport treibenden Bevölkerung zu schützen und die Integrität des freizeitsportlichen Umfelds zu bewahren.

Die EU-Mitgliedstaaten vertreten die Ansicht, dass Doping im Freizeitsport und in Freizeitsporteinrichtungen wie Fitnessstudios ein gesamteuropäisches Problem darstellt, das vor allem junge Menschen betrifft und die Gesundheit der einzelnen Dopinganwender und Personen im unmittelbaren Umfeld der Dopinganwender gefährdet.

Sie weisen zudem darauf hin, dass Doping der Integrität des Freizeitsports schadet und mit negativen gesellschaftlichen Erscheinungen wie dem illegalen Handel mit Dopingmitteln verbunden ist.

Es gibt nur wenige Erkenntnisse über Doping im Freizeitsport in der EU wie auch auf internationaler Ebene.

Zu den von den EU-Mitgliedstaaten vereinbarten Initiativen zählen:

  • die Entwicklung von Bildungsprogrammen, Aufklärungskampagnen und anderen vorbeugenden Maßnahmen gegen Doping im Freizeitsport;
  • die Förderung einer engen Zusammenarbeit zwischen den Behörden, der Sportbewegung und dem Fitnesssektor bei der Entwicklung gemeinsamer Projekte, Leitlinien und Regelungen;
  • Förderung eines Rahmens wirksamer und angemessener nationaler Maßnahmen für die Untersuchung und Ahndung der Herstellung, des illegalen Handels, des Vertriebs und des Besitzes von Dopingmitteln im Freizeitsport.

Die EU-Mitgliedstaaten haben eine ExpertengruppeAntidopingder EU damit beauftragt, bewährte Verfahren im Kampf gegen Doping im Freizeitsport in den EU-Mitgliedstaaten zusammenzustellen, unter anderem in Bezug auf Prävention, Erziehung und Kontrolle und damit zusammenhängende Maßnahmen sowie die gesundheitliche Wiederherstellung nach Missbrauch dieser Mittel. Die Expertengruppe beschäftigt sich mit der Ausarbeitung von Empfehlungen zur Bekämpfung von Doping im Freizeitsport, die auf nationaler und auf EU-Ebene angewandt werden können.

Darüber hinaus wurde die Europäische Kommission von den EU-Mitgliedstaaten ersucht, eine Studie einzuleiten, um eine Faktengrundlage für politische Maßnahmen zur Bekämpfung von Doping im Freizeitsport zu schaffen, einschließlich durch die Beschaffung von Informationen über die Verwendung von Dopingmitteln im Freizeitsport in den EU-Mitgliedstaaten.

Weiterhin ersuchten die Mitgliedstaaten die Kommission, den Austausch bewährter Verfahren in der EU in diesem Bereich zu fördern und zu unterstützen, und schlugen die Berücksichtigung folgender Aspekte für diesen Austausch vor:

  • Erziehung, Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit;
  • Dopingtests im Freizeitsport;
  • Behandlung und gesundheitliche Wiederherstellung bei Missbrauch von Dopingmitteln im Freizeitsport;
  • Kennzeichnung und Kontrolle des Inhalts von Nahrungsergänzungsmitteln, um die versehentliche Einnahme von Dopingmitteln zu verhindern;
  • Gesetzesmaßnahmen, die sich bei der Bekämpfung von Doping im Freizeitsport in einzelnen EU-Mitgliedstaaten als wirksam erwiesen haben.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Mai 2012

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ABl. L 169 vom 15.6.2012

Letzte Änderung: 04.02.2014

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