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Finanzieller Beistand für Irland

Finanzieller Beistand für Irland

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Durchführungsbeschluss 2011/77/EU – finanzieller Beistand der EU für Irland

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Mit diesem Beschluss wurde ein wirtschaftliches Anpassungsprogramm für Irland genehmigt. Dieses umfasste ein Finanzpaket bestehend aus Darlehen von bis zu 85 Milliarden Euro, die von einer Reihe von Geldgebern, darunter die Europäische Union (EU), für den Zeitraum 2010-2013 gewährt wurden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Im Dezember 2010 stimmte die EU zu, dass Irland einen finanziellen Beistand in Höhe von 85 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2010 bis 2013 benötigte. Diese Mittel wurden bereitgestellt:
  • Das in dem wirtschaftlichen Anpassungsprogramm für Irland dargelegte Finanzierungsabkommen verpflichtete die irische Regierung,
    • den Bankensektor zu stärken und zu reformieren;
    • die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen wiederherzustellen und das Haushaltsdefizit des Landes bis 2015 auf die 3 %-Marke des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zurückzuführen;
    • Arbeitsmarktreformen durchzuführen, um zu robustem und nachhaltigem Wachstum zurückzukehren.
  • Das Hilfsprogramm lief im Dezember 2013 aus.
  • Irland unterliegt nun der Überwachung nach Abschluss des Programms durch die EU. Im Rahmen dieser Überwachung nimmt die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank folgende Aufgaben wahr:
    • Sie führt zur Bewertung der wirtschaftlichen, haushaltspolitischen und finanziellen Gesundheit regelmäßige Besuche in Irland durch;
    • sie erstellt halbjährliche Berichte zur Fortschrittsüberwachung und Bestimmung, ob weitere Maßnahmen vonnöten sind.
  • Die Überwachung dauert so lange an, bis Irland mindestens 75 % des erhaltenen Darlehens zurückgezahlt hat. Sofern keine vorzeitigen Rückzahlungen getätigt werden, wird diese Anforderung im Jahr 2013 erfüllt sein.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Der Beschluss ist am 10. Dezember 2010 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

  • Am 11. Mai 2010 vereinbarte die EU die Einrichtung eines Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates). Dieser ermöglicht es der Kommission, Darlehen auf den Finanzmärkten aufzunehmen und die daraus resultierenden Mittel an Empfängerländer, die finanzieller Unterstützung bedürfen, weiterzuleiten.
  • Angesichts der hohen Auslandsverbindlichkeiten und der starken wirtschaftlichen Belastung ersuchte Irland die EU und den IWF am 21. November 2010 um Hilfe.
  • Der Mechanismus wurde zur Unterstützung Irlands, Portugals und Griechenlands genutzt.
  • Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Durchführungsbeschluss 2011/77/EU des Rates vom 7. Dezember 2010 über einen finanziellen Beistand der Union für Irland (ABl. L 30 vom 4.2.2011, S. 34-39)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2011/77/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1-4)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 22.01.2017

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