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Digitalisierung des Kulturerbes von Europa und dessen Bewahrung im Online-Umfeld für universellen Zugang

Digitalisierung des Kulturerbes von Europa und dessen Bewahrung im Online-Umfeld für universellen Zugang

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Schlussfolgerungen des Rates zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

  • Der Rat hält die Bedeutung der Digitalisierung und der Online-Zugänglichkeit von kulturellem Material und seiner digitalen Bewahrung fest.
  • Auf diese Weise würde der Zugang aller zu Kultur und Wissen im digitalen Zeitalter ermöglicht und es würden der Reichtum und die Vielfalt des Kulturerbes Europas gefördert.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Digitalisiertes kulturelles Material ist eine wichtige Ressource für die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft und trägt zu Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Außerdem bringt es durch das Angebot neuer und innovativer Online-Produkte und -Dienstleistungen den digitalen Binnenmarkt voran.
  • Der Rat fügt jedoch hinzu, dass es eines koordinierten Vorgehens auf Unionsebene bedarf, um Synergien zwischen nationalen Bemühungen zu bewirken und sicherzustellen, dass bezüglich der Online-Verfügbarkeit des Kulturerbes in Europa eine „kritische Masse“ erreicht wird.
  • Auch hebt der Rat hervor, wie sich die Rahmenbedingungen für die Digitalisierungsbemühungen und für die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene seit 2006 verändert haben. Die bemerkenswerteste Entwicklung ist die Einrichtung von Europeana – das gemeinsame mehrsprachige Online-Zugangsportal zum Kulturerbe Europas. Nach seiner Einführung als digitaler Bibliothek sowie digitalem Museum und Archiv im Jahr 2008 wurden in den Schlussfolgerungen des Rates zu „Europeana: die nächsten Schritte“ aus dem Jahr 2010 Pläne für seine Weiterentwicklung festgelegt.
  • Der Rat begrüßt die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 27. Oktober 2011 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung (2011/711/EU) als Teil der Digitalen Agenda für EuropaDiese Empfehlung beinhaltet ein aktualisiertes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Digitalisierungsbemühungen. Es umfasst:
    • Bündelung von Digitalisierungsbemühungen und der Bereitstellung von Mitteln;
    • öffentlich-private Partnerschaften zur Förderung der innovativen Nutzung des Materials;
    • verbesserte Rahmenbedingungen für die Online-Verfügbarkeit und die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material; und
    • quantitative Zielvorgaben für digitalisierte Objekte, die über Europeana zugänglich sind.

Empfehlungen

Nach Anerkennung der Fortschritte der EU-Länder in diesem Bereich und der wertvollen Arbeit der Europeana unterstreicht der Rat die Notwendigkeit folgender Aspekte:

  • den Reichtum des europäischen Kulturerbes im Online-Umfeld zur Geltung zu bringen und die Schaffung von Inhalten und neuen Online-Dienstleistungen zu fördern;
  • eine langfristig gesicherte Bestandsfähigkeit von Europeana sicherzustellen, einschließlich Verbesserungen der Qualität und Vielfalt des digitalisierten kulturellen Materials;
  • die Qualitätsstandards und technischen Standards für die in Europeana eingestellten Inhalte unter Mitwirkung der EU-Länder und der Kommission zu fördern;
  • weitere Arbeiten zur Festlegung technischer Standards für die Digitalisierung und für Metadaten, unter anderem im Rahmen von Europeana, durchzuführen;
  • über Europeana mehr urheberrechtlich geschütztes Material verfügbar zu machen;
  • freiwillige Vereinbarungen über die groß angelegte Digitalisierung und Online-Verfügbarkeit vergriffener Werke zu fördern, mit Rechtssicherheit in einem nationalen und grenzüberschreitenden Kontext;
  • bei der Digitalisierung und Online-Verfügbarkeit des Kulturerbes Europas die Rechte des geistigen Eigentums zu wahren.

BACKGROUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Mai 2012 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung (ABl. C 169 vom 15.6.2012, S. 5-8)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Schlussfolgerungen des Rates zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung (ABl. C 297 vom 7.12.2006, S. 1-5)

Schlussfolgerungen vom 10. Mai 2010 zu Europeana: die nächsten Schritte (ABl. C 137 vom 27.5.2010, S. 19-21)

Empfehlung der Kommission vom 27. Oktober 2011 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung (ABl. L 283 vom 29.10.2011, S. 39-45)

Letzte Aktualisierung: 03.08.2016

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