EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Programm Kreatives Europa (2014-2020)

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated. See 'Kreatives Europa' for an updated information about the subject.

Programm Kreatives Europa (2014-2020)

Das Programm Kreatives Europa wurde auf den Weg gebracht, um den Herausforderungen der Marktfragmentierung, des digitalen Zeitalters, der Globalisierung und der Erhebung von Daten zu begegnen. Ziel des Programms ist die Förderung der Vielfalt der Kulturen und Sprachen Europas und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Kultur- und Kreativsektors sowie des audiovisuellen Sektors.

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1718/2006/EG, Nr. 1855/2006/EG und Nr. 1041/2009/EG.

ZUSAMMENFASSUNG

Schätzungsweise 8,5 Millionen Menschen sind direkt in Europas Kultursektor beschäftigt. Die Vielfalt der Kulturen und Traditionen in Europa kann oft dazu führen, dass der Sektor einer Marktfragmentierung gegenübersteht, die es Autoren und Darstellern erschwert, ein internationales Publikum zu erreichen und ihren Markt zu finden.

Zudem führen die Globalisierung und die digitalen Technologien zu einer Revolution der Kreativität, des Vertriebs und der Zugänglichkeit der Kunst sowie zu einer Transformation der Geschäftsmodelle und der Art der Entlohnung für Künstler. Außerdem herrscht auf europäischer Ebene ein Mangel an vergleichbaren Daten, die bei der Feinabstimmung der Förderungsmöglichkeiten für den Kultur- und Kreativsektor behilflich sein könnten. Das Programm Kreatives Europa zielt darauf, sowohl diesen Herausforderungen zu begegnen als auch deren potenzielle Vorteile zu nutzen.

Zu den Maßnahmen im Rahmen dieses Programms zählen:

  • Kulturinitiativen: Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Plattformen zur Förderung junger Künstler, der Vernetzung und der literarischen Übersetzung;
  • Initiativen im audiovisuellen Sektor: Förderung der Entwicklung, der Produktion und des Vertriebs von audiovisuellen Werken sowie des Zugangs zu diesen;
  • Ein sektorübergreifender Aktionsbereich: eine Bürgschaftsfazilität zur Finanzierung von Kleinst-, kleinen und mittleren Organisationen sowie länderübergreifende politische Zusammenarbeit.

Verwaltung

Das Programm wird von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel verwaltet.

Förderfähigkeit

Das Programm steht allen EU-Mitgliedstaaten offen. Vorbehaltlich gewisser Bedingungen können auch Länder der Europäischen Freihandelsgesellschaft (EFTA), Kandidaten- und potenzielle Kandidatenländer für einen Unionsbeitritt sowie Länder, die von der Europäischen Nachbarschaftspolitik erfasst werden (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldawien, die Ukraine, Algerien, Ägypten, Marokko, Tunesien, Jordanien, der Libanon, Libyen, Palästina, Syrien und Israel) teilnehmen.

Haushalt

Das Programm Kreatives Europa verfügt über einen Haushalt von 1,46 Milliarden EUR für den Zeitraum 2014-2020. Drittstaaten müssen einen Beitrag zahlen, um am Programm teilnehmen zu können.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 1295/2013

21.12.2013

-

ABl. L 347 vom 20.12.2013.

Letzte Änderung: 27.06.2014

Top