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Staatliche Beihilfen: Umweltschutz und Energie

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Staatliche Beihilfen: Umweltschutz und Energie

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung über Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020

WAS IST DER ZWECK DER LEITLINIEN?

Diese Leitlinien der Europäischen Kommission stellen neue Vorschriften für die öffentliche Förderung von Umweltschutz und Energie auf, um den Markteintritt erneuerbarer Energiequellen zu erleichtern. Sie sollen die EU-Länder dabei unterstützen, ihre Klimaziele für 2020 zu erreichen, und zugleich die Marktverzerrungen beseitigen, die sich aus Subventionen für erneuerbare Energiequellen ergeben können.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Ziele der EU für 2020 umfassen die folgenden drei Klimaziele:

  • Senkung der Treibhausgasemissionen um 20 % (oder sogar um 30 %, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind) gegenüber dem Stand von 1990;
  • 20 % der Energie aus erneuerbaren Quellen; und
  • Verbesserung der Energieeffizienz um 20 %.

Stärkere Ausrichtung an Marktsignalen

In den letzten Jahren wurden erneuerbare Energien massiv durch feste Tarife unterstützt. Dies förderte den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemix* und brachte die EU auf den Weg, ihr Ziel von 20 % Energie aus erneuerbaren Quellen zu erreichen.

Diese Form der Unterstützung hat den Sektor für erneuerbare Energie jedoch auch von Preissignalen (die unter normalen Umständen die Angebots- und Nachfragebedingungen widerspiegeln) isoliert und so Marktverzerrungen verursacht. Insbesondere Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen wurde unabhängig von der tatsächlichen Marktnachfrage erzeugt. Sie hat andere Arten der Energieerzeugung, deren Wirtschaftlichkeit ausschließlich vom Marktpreis abhängt, sogar noch überholt.

Mit der fortschreitenden Weiterentwicklung der Energietechnologien und dem erheblichen Marktanteil, auf den diese Energien zusteuern, wird sich der Sektor an Marktsignale anpassen (d. h. Marktentwicklungen interpretieren) müssen, wobei die Beihilfebeträge den sinkenden Produktionskosten angeglichen werden sollten.

Beschränkungen

Die neuen Leitlinien verfolgen daher das Ziel, die Unterstützung durch staatliche Beihilfen auf das tatsächlich nötige Maß zu beschränken. Dies soll teilweise durch eine graduelle Umstellung von Einspeisetarifen* auf Ausschreibungen* zur Zuteilung von öffentlichen Fördermitteln erreicht werden. In einer Pilotphase 2015 und 2016 können die EU-Länder Ausschreibungen für einen geringen Anteil ihrer neuen Elektrizitätskapazität testen.

Infrastruktur

Die neuen Leitlinien umfassen außerdem Kriterien für die Förderung der Energieinfrastruktur. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Projekten, die grenzüberschreitende Energieflüsse verbessern und die Infrastruktur in den strukturschwächeren Regionen der EU fördern.

WANN TRETEN DIE LEITLINIEN IN KRAFT?

Die Leitlinien sind am 1. Juli 2014 in Kraft getreten und gelten bis Ende 2020.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Energiemix: das Spektrum der zur Verfügung stehenden Energiequellen.
Einspeisetarife: marktpreisunabhängige Tarife, nach denen Erzeuger von Elektrizität eine kostenbasierte Vergütung für die erneuerbare Energie erhalten, die sie zum Energienetz – dem Energieverteilungssystem (einschließlich Kabeln, Umspannwerken usw.) – beisteuern.
Ausschreibungen: die normalen öffentlichen Vergabeverfahren für den Energiesektor.

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission – Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 (ABl. C 200 vom 28.6.2014, S. 1-55)

Letzte Aktualisierung: 06.09.2019

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