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Common EU rules for exports
Gemeinsame europäische Ausfuhrregelung
Gemeinsame europäische Ausfuhrregelung
Gemeinsame europäische Ausfuhrregelung
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EU) 2015/479 über eine gemeinsame Ausfuhrregelung
WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?
Darin wird der Grundsatz festgelegt, dass die Ausfuhr von Produkten aus EU-Ländern in andere Länder keinen mengenmäßigen Beschränkungen unterliegt. Außerdem werden Regeln für ein Verfahren zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen festgelegt.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die Verordnung erfasst alle Waren, sowohl gewerbliche als auch landwirtschaftliche.
Schutzmaßnahmen
Information und Konsultation
Durchführung
Bei der Durchführung der Verordnung wird die Kommission durch den Ausschuss für Schutzmaßnahmen unterstützt. Dieser aus Vertretern der EU-Länder bestehende Ausschuss wurde durch die Verordnung (EU) 2015/478 über eine gemeinsame Einfuhrregelung geschaffen.
WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 16. April 2015 in Kraft getreten. Dadurch wird Verordnung (EG) Nr. 1061/2009 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
HINTERGRUND
Die Verordnung kodifiziert die Verordnung des Rates (EG) Nr. 1061/2009, die zuvor in wesentlichen Punkten geändert worden ist. Sie gehört zur gemeinsamen Handelspolitik der EU, die auf einheitlichen Grundsätzen für alle EU-Länder basiert.
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) 2015/479 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 über eine gemeinsame Ausfuhrregelung (kodifizierte Fassung) (ABl. L 83 vom 27.3.2015, S. 34-40)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 der Kommission vom 14. März 2020 über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Produkte (ABl. L 77 I vom 15.3.2020, S. 1-7)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2020/402 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 über eine gemeinsame Einfuhrregelung (ABl. L 83 vom 27.3.2015, S. 16-33)
Letzte Aktualisierung: 08.04.2020