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Risikominderung - Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen

Risikominderung - Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen

Die Schwere und Häufigkeit von Naturkatastrophen hat in den vergangenen Jahrzehnten stetig zugenommen, zum Teil infolge des Klimawandels, der Verstädterung, des Bevölkerungswachstums und der Umweltzerstörung. Europa ist ein dicht besiedelter und wirtschaftlich starker Kontinent. Dies bedeutet, dass auftretende Katastrophen durchaus verheerend sein und schwerwiegende wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen können.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem Hyogo-Rahmenaktionsplan für die Zeit nach 2015 (COM(2014) 216 final vom 8. April 2014).

Schlussfolgerungen des Rates zum Hyogo-Rahmenaktionsplan für die Zeit nach 2015 (Juni 2014) (siehe S. 29-33).

ZUSAMMENFASSUNG

Die Schwere und Häufigkeit von Naturkatastrophen hat in den vergangenen Jahrzehnten stetig zugenommen, zum Teil infolge des Klimawandels, der Verstädterung, des Bevölkerungswachstums und der Umweltzerstörung. Europa ist ein dicht besiedelter und wirtschaftlich starker Kontinent. Dies bedeutet, dass auftretende Katastrophen durchaus verheerend sein und schwerwiegende wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen können.

Die durchschnittlichen Verluste aufgrund von Naturkatastrophen pro Jahr sind von 9 Mrd. EUR in den 1980er-Jahren auf mehr als 13 Mrd. EUR in den 2000er-Jahren gestiegen. Um diesen alarmierenden Entwicklungen entgegenzuwirken, sind Präventions- und Risikomanagementstrategien von entscheidender Bedeutung.

Der Schwerpunkt der Rechtsvorschriften zum Katastrophenschutz der Europäischen Union (EU) liegt auf der Vorsorge und der Präventionspolitik sowie Präventionsmaßnahmen. Auf innerstaatlicher Ebene definiert der Mechanismus neue Verpflichtungen zur Ausarbeitung einer umfassenderen Risikobewertung, der Bewertung der Risikomanagementfähigkeiten, gegenseitiger Begutachtungen für EU-Länder, um den Erkenntnisgewinn voranzutreiben, sowie der Wissens- und Faktengrundlage für das Katastrophenmanagement. Innovative Lösungen zur Finanzierung der Katastrophenprävention, darunter die Nutzung von Versicherungen als Instrument für das Katastrophenmanagement und als Anreiz zur Risikosensibilisierung, -verhütung und -minderung, stehen ebenfalls weit oben auf der Tagesordnung.

Überlegungen zur Risikoprävention und zum Risikomanagement wurden bereits in eine Reihe zentraler Politikbereiche der EU integriert: Kohäsionspolitik, Gesundheit, Umweltverträglichkeitsprüfung, Anpassung an den Klimawandel, Ökosysteme, Landwirtschaft, Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit, Wasser, Hochwasserrisikomanagement, Verhütung schwerer Industrieunfälle, Risikofinanzierung, nukleare Sicherheit, Verkehr, Energie sowie Forschung und Innovation.

WAS BESAGT DIESE MITTEILUNG?

Die Kommission hat die Mitteilung „Auf dem Weg zu einem Hyogo-Rahmenaktionsplan für die Zeit nach 2015“ angenommen. Gestützt von Schlussfolgerungen des Rates wird durch die Mitteilung die gemeinsame Position der EU bei den globalen Verhandlungen auf der Ebene der Vereinten Nationen (VN) zum neuen Rahmen für die Katastrophenvorsorge für die Zeit nach 2015 untermauert.

Die Empfehlungen der Kommission basieren auf bisherigen Erfolgen hinsichtlich des Katastrophenrisikomanagements einer Reihe von EU-Politiken, unter anderem in den Bereichen Katastrophenschutz, Umweltschutz, innere Sicherheit, Anpassung an den Klimawandel, Gesundheit, Forschung und Innovation sowie auswärtiges Handeln. Mit diesen Erfolgen hat die EU einen bedeutsamen Beitrag zu einer kohärenten Strategie für das Katastrophenrisikomanagement auf europäischer und internationaler Ebene geleistet.

Zentrale Vorschläge der Kommission

  • 1.

    Verbesserung der Transparenz und Steuerung des neuen Hyogo-Rahmenaktionsplans für die Zeit nach 2015: Die Kommission empfiehlt Normen der Regierungsführung, gegenseitige Begutachtungen der Länder sowie die Erhebung und den Austausch weltweit vergleichbarer Daten über durch Katastrophen verursachte Verluste und Gefahren.

  • 2.

    Ergebnisorientierung: Die Kommission schlägt die Einführung von Zielvorgaben und messbaren Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge vor.

  • 3.

    Beitrag der Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge zu nachhaltigem und intelligentem Wachstum: Alle größeren Infrastrukturen und Projekte sollten den Risiken sowie der Klima- und Katastrophenresilienz Rechnung tragen (d. h., sie sollten so strukturiert sein, dass sie so gut wie möglich gegen Katastrophen geschützt sind). Innovative Technologien und Instrumente zur Unterstützung des Katastrophenmanagements sollten auch weiterhin gefördert werden (Frühwarnsysteme, katastrophensichere Infrastruktur und Gebäude, grüne Infrastruktur, Risikokommunikation usw.), um für wachsende Geschäftsmöglichkeiten zu sorgen und einen Beitrag zum grünen Wachstum zu leisten.

  • 4.

    Besondere Aufmerksamkeit für besonders gefährdete Personengruppen: Der neue Hyogo-Rahmenaktionsplan soll zudem geschlechterspezifischer und auf gefährdete Personengruppen (Kinder, ältere Menschen, Personen mit Behinderungen, Obdachlose sowie arme Menschen) ausgerichtet sein. Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Aufbau von Resilienz in allen städtischen und anfälligen ländlichen Gebieten sowie in Küstengebieten gewidmet werden.

  • 5.

    Ein umfangreicher internationaler Rahmen sollte neben Naturgefahren auch Konflikte und andere Formen von Gewalt und Fragilität (Länder mit schwachen staatlichen Kapazitäten und Institutionen) sowie technologischen Risiken (beispielsweise nuklearen Risiken) Rechnung tragen und mangelhafte Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit und Epidemien einbeziehen.

HINTERGRUND

Die EU unterstützt den Hyogo-Rahmenaktionsplan zur weltweiten Förderung der Katastrophensicherheit und Risikosensibilisierung. Zudem soll die Integration der Katastrophenvorsorge in den Rahmen zur Armutsminderung und nachhaltigen Entwicklung für den Zeitraum nach 2015 gefördert werden. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission im Jahr 2014 die Mitteilung „Auf dem Weg zu einem Hyogo-Rahmenaktionsplan für die Zeit nach 2015“ herausgegeben. Dies hat zur Ausgestaltung einer gemeinsamen EU-Position während der internationalen Verhandlungen zum erneuerten internationalen (VN-)Rahmen für die Katastrophenvorsorge beigetragen.

Der Hyogo-Rahmenaktionsplan „Building the resilience of nations and communities to disasters“ (Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Nationen und Gemeinschaften gegen Katastrophen) deckt einen Zeitraum von zehn Jahren ab und wurde von 168 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommen. Diese Staaten haben sich freiwillig zu fünf vorrangigen Aktionsbereichen verpflichtet, die darauf abzielen, weltweit einen besseren Schutz vor Naturgefahren und die Stärkung der Katastrophenresilienz zu gewährleisten. Der im Jahr 2005 verabschiedete Hyogo-Rahmenaktionsplan wird 2015 auslaufen und durch den Rahmen zur Katastrophenvorsorge für die Zeit nach 2015 ersetzt. Dieser Rahmen soll bei der 3. Weltkonferenz für Katastrophenvorsorge gebilligt werden, die vom 14. bis zum 18. März 2015 in Sendai (Japan) stattfindet.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 924-947).

Letzte Aktualisierung: 08.12.2014

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