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Maritime Raumplanung für die nachhaltige Entwicklung und das Wachstum von Europas Meeresgebieten

Maritime Raumplanung für die nachhaltige Entwicklung und das Wachstum von Europas Meeresgebieten

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2014/89/EU zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Diese Richtlinie definiert den gemeinsamen Ansatz der EU-Länder zur maritimen Raumplanung. Dies ermöglicht es den EU-Ländern, maritime Aktivitäten individuell zu planen. Dieser Planungsprozess – unabhängig davon, ob dieser auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene stattfindet – ist heute dank der Einführung eines gemeinsamen Zeitrahmens und gemeinsamer Mindestanforderungen EU-weit besser vereinbar. Der neue Rahmen zielt ab auf die Förderung

  • des nachhaltigen Wachstums der Meereswirtschaft, bekannt als die Blaue Wirtschaft der EU;
  • der nachhaltigen Entwicklung der Meeresgebiete;
  • der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Meeresgebiete stehen zahlreichen konkurrierenden Ansprüchen hinsichtlich ihrer Nutzung und Entwicklung in folgenden Bereichen gegenüber: Tourismus, Fischfang und Aquakultur, Gewinnung von Rohstoffen, Seeschifffahrtsrouten, Meeresschutzgebiete usw. Sie sind zudem mit gemeinsamen Herausforderungen konfrontiert, darunter die Fragilität der Ökosysteme, die Folgen des Klimawandels und Umweltverschmutzung.

Durch den Prozess der maritimen Raumplanung sollen öffentliche Behörden zur Verwirklichung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Ziele befähigt werden, menschliche Tätigkeiten in Meeresgebieten zu organisieren.

Maritime Raumordnungspläne

Im Rahmen dieser Richtlinie werden die EU-Länder aufgefordert, spätestens bis zum 31. März 2021 maritime Raumordnungspläne auszuarbeiten. Durch diese Raumordnungspläne sollen die bestehenden menschlichen Tätigkeiten in den entsprechenden Meeresgewässern erfasst und die effektivste Raumentwicklung ermittelt werden.

Die Raumplanung muss den Wechselwirkungen zwischen Land und Meer Rechnung tragen und Umweltaspekte, wirtschaftliche und soziale Aspekte sowie Sicherheitsaspekte berücksichtigen. Die EU-Länder müssen sicherstellen, dass die besten verfügbaren Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsdaten genutzt werden.

Sie müssen zudem sicherstellen, dass die Öffentlichkeit und Interessenträger (beispielsweise Energieversorger, Beförderungsunternehmen, Umweltverbände usw.) in den Prozess eingebunden werden.

Zusammenarbeit mit anderen EU- und Nicht-EU-Ländern

An dieselben Meeresgewässer angrenzende EU-Länder sind zudem zur Zusammenarbeit aufgefordert, um sicherzustellen, dass maritime Raumordnungspläne in der betreffenden Meeresregion kohärent und aufeinander abgestimmt sind. EU-Länder und Nicht-EU-Länder mit gemeinsamer Seegrenze sollten ebenfalls eine Zusammenarbeit anstreben.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 17. September 2014 in Kraft getreten und musste bis spätestens 18. September 2016 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Mit ihrer Strategie Europa 2020 verfolgt die EU das Ziel, bis 2020 zu einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft zu werden. Diese Richtlinie spielt bei den Bestrebungen der EU zum Ausbau der Blauen Wirtschaft Europas eine entscheidende Rolle.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 135-145)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Innovation in der Blauen Wirtschaft: Nutzung des Potenzials unserer Meere und Ozeane für Wachstum und Beschäftigung (COM(2014)0254 final/2 vom 8. Mai 2014)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Blaues Wachstum – Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum (COM(2012) 494 final vom 13. September 2012)

Letzte Aktualisierung: 26.09.2018

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