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Document E2017J0004

    Urteil des Gerichtshofs vom 21. März 2018 in der Rechtssache E-4/17 — EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen (Pflichtverletzung eines EFTA-Staates — Richtlinie 2004/18/EG — Öffentliches Beschaffungswesen — Öffentlicher Auftrag — Öffentliche Baukonzession)

    ABl. C 264 vom 26.7.2018, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.7.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 264/16


    URTEIL DES GERICHTSHOFS

    vom 21. März 2018

    in der Rechtssache E-4/17

    EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen

    (Pflichtverletzung eines EFTA-Staates — Richtlinie 2004/18/EG — Öffentliches Beschaffungswesen — Öffentlicher Auftrag — Öffentliche Baukonzession)

    (2018/C 264/10)

    In der Rechtssache E-4/17, EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen — ANTRAG auf Feststellung, dass das Königreich Norwegen seinen Pflichten aus dem in Anhang XVI Nummer 2 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum genannten Rechtsakt (Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge) in Verbindung mit dem in Anhang XVI Nummer 6a des Abkommens genannten Rechtsakt (Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)) nicht nachgekommen ist, da es unrichtigerweise einen öffentlichen Auftrag, der Bau und Betrieb einer Tiefgarage unter Torvet in Kristiansand zum Gegenstand hatte, als „Dienstleistungskonzession“ statt als „Baukonzession“ eingestuft und ferner ein Vergabeverfahren durchgeführt hat, das die Anforderungen nach den EWR-Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen nicht erfüllt — erließ der Gerichtshof, bestehend aus dem Präsidenten Páll Hreinsson (Berichterstatter) sowie den Richtern Per Christiansen und Nicole Kaiser (ad hoc), am 21. März 2018 ein Urteil mit folgendem Tenor:

    Der Gerichtshof hat für Recht erkannt:

    1.

    Das Königreich Norwegen ist in Bezug auf ein Vergabeverfahren der Gemeinde Kristiansand im Jahr 2015 für Bau und Betrieb einer Tiefgarage unter Torvet in Kristiansand seinen Pflichten nach der in Anhang XVI Nummer 2 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum genannten Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge nicht nachgekommen, indem es versäumt hat:

    i)

    im Einklang mit den Anforderungen nach Artikel 58 Absatz 3 der Richtlinie im gesamten EWR eine Bekanntmachung zu veröffentlichen;

    ii)

    vollständige und hinreichend genaue Angaben der CPV-Codes zu machen, was einen Verstoß gegen Artikel 58 Absatz 2 der Richtlinie in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 14 der Richtlinie und der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV), auf die in Anhang XVI Punkt 6a des EWR-Abkommens verwiesen wird, darstellt; und

    iii)

    die Mindestfrist für die Einreichung der Angebote in einem Vergabeverfahren nach Artikel 59 der Richtlinie einzuhalten.

    2.

    Die Kosten des Verfahrens werden dem Königreich Norwegen auferlegt.


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