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Document E2012C0119(03)

Staatliche Beihilfe — Beschluss, keine Einwände zu erheben

ABl. C 16 vom 19.1.2012, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 16/10


Staatliche Beihilfe — Beschluss, keine Einwände zu erheben

2012/C 16/06

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen die folgende staatliche Beihilfemaßnahme:

Datum der Annahme des Beschlusses

:

19. Oktober 2011

Beihilfe Nr.

:

70526

Beschluss Nr.

:

325/11/KOL

EFTA-Staat

:

Island

Titel

:

Genehmigung einer Beihilfe zugunsten der Islandsbanki für den Erwerb von Byr und Verlängerung der vorläufigen Genehmigung für SLF

Rechtsgrundlage

:

Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe b EWR-Abkommen

Zielsetzung

:

Behebung einer ernsten volkswirtschaftlichen Störung

Laufzeit

:

Die Beihilfe wurde vorläufig genehmigt

Wirtschaftszweige

:

Finanzsektor

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

:

Finanzministerium

Arnarhvoli

Lindargata

150 Reykjavik

ICELAND

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung des Beschlusses ist unter der Internet-Adresse der EFTA-Überwachungsbehörde abrufbar:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/


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