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Document E2012C0119(03)
State aid — Decision to raise no objections
Staatliche Beihilfe — Beschluss, keine Einwände zu erheben
Staatliche Beihilfe — Beschluss, keine Einwände zu erheben
ABl. C 16 vom 19.1.2012, p. 10–10
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
19.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 16/10 |
Staatliche Beihilfe — Beschluss, keine Einwände zu erheben
2012/C 16/06
Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen die folgende staatliche Beihilfemaßnahme:
Datum der Annahme des Beschlusses |
: |
19. Oktober 2011 |
|||||
Beihilfe Nr. |
: |
70526 |
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Beschluss Nr. |
: |
325/11/KOL |
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EFTA-Staat |
: |
Island |
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Titel |
: |
Genehmigung einer Beihilfe zugunsten der Islandsbanki für den Erwerb von Byr und Verlängerung der vorläufigen Genehmigung für SLF |
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Rechtsgrundlage |
: |
Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe b EWR-Abkommen |
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Zielsetzung |
: |
Behebung einer ernsten volkswirtschaftlichen Störung |
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Laufzeit |
: |
Die Beihilfe wurde vorläufig genehmigt |
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Wirtschaftszweige |
: |
Finanzsektor |
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Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde |
: |
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Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung des Beschlusses ist unter der Internet-Adresse der EFTA-Überwachungsbehörde abrufbar:
http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/