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Document C2017/162A/01

    Stellenausschreibung Europol/2017/TA/AD15/282 — Exekutivdirektor von Europol

    ABl. C 162A vom 23.5.2017, p. 1–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.5.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CA 162/1


    Stellenausschreibung Europol/2017/TA/AD15/282 — Exekutivdirektor von Europol

    (2017/C 162 A/01)

     

    1.    Über Europol

    Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) hat ihren Sitz in Den Haag in den Niederlanden. Europol wurde 1995 durch ein Übereinkommen aufgrund von Artikel K des Vertrags über die Europäische Union vorgesehen und 2009 durch den Beschluss des Rates 2009/371/JI (1) als Stelle der Union geschaffen. Durch die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) wird Europol als Agentur der EU errichtet.

    Ziel von Europol ist die Unterstützung und Verstärkung der Tätigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitiger Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung von zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffender schwerer Kriminalität, des Terrorismus und anderer Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist.

    Um ihren Auftrag zu erfüllen, beschäftigt Europol derzeit 550 Mitarbeiter und verfügt für das Jahr 2017 über einen Haushalt von 117 Mio. EUR.

    Die Hauptaufgaben von Europol sind:

    Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Analyse und Austausch von Informationen, einschließlich strafrechtlich relevanter Erkenntnisse;

    unverzügliche Unterrichtung der Mitgliedstaaten über alle sie betreffenden Informationen und etwaige Zusammenhänge zwischen Straftaten;

    Koordinierung, Organisation und Durchführung von Ermittlungs- und operativen Maßnahmen, um die Tätigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu stärken;

    Mitwirkung in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und Anregung, dass solche gemeinsamen Ermittlungsgruppen eingesetzt werden;

    Unterstützung der Mitgliedstaaten bei internationalen Großereignissen durch Informationen und Analysen;

    Erstellung von Bedrohungs-, strategischen und operativen Analysen sowie von allgemeinen Lageberichten;

    Entwicklung, Weitergabe und Förderung von Fachwissen über Methoden der Kriminalitätsverhütung, Ermittlungsverfahren und (kriminal-)technische Methoden sowie Beratung der Mitgliedstaaten;

    Unterstützung von grenzüberschreitenden Informationsaustauschtätigkeiten, Operationen und Ermittlungen der Mitgliedstaaten sowie von gemeinsamen Ermittlungsgruppen, auch in operativer, technischer und finanzieller Hinsicht;

    Zusammenarbeit mit den einschlägigen Unionseinrichtungen und mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), insbesondere durch den Austausch von Informationen und durch ihre Unterstützung mit Analysen zu den in ihre Zuständigkeit fallenden Bereichen;

    Bereitstellung von Informationen und Unterstützung für die auf dem Vertrag über die Europäische Union basierenden Krisenbewältigungsstrukturen und -missionen der EU im Rahmen der Ziele von Europol;

    Weiterentwicklung von Zentren der Union, die auf die Bekämpfung bestimmter unter die Ziele von Europol fallender Kriminalitätsformen spezialisiert sind;

    Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung der Kriminalitätsformen, die mithilfe des Internets erleichtert, gefördert oder begangen werden, einschließlich — in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten — der Verweisung von Internet-Inhalten, über die diese Kriminalitätsformen erleichtert, gefördert oder begangen werden, an die betroffenen Anbieter von Online-Diensten.

    Chancengleichheit

    Europol verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen ohne Unterschied des Geschlechts, der Hautfarbe, der Rasse, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, der Nationalität, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität.

    Wir möchten ein gesundes und attraktives Arbeitsumfeld schaffen und pflegen, das Frauen und Männer bei ihrer Karriereplanung unterstützt und ihnen hilft, ein gesundes Gleichgewicht zwischen Beruf und Privatleben zu erreichen.

    2.    Hintergrund, Hauptfunktion und Aufgaben

    Hintergrund

    Der Exekutivdirektor leitet die Agentur und stellt einen effizienten laufenden Betrieb von Europol sicher. Er ist der gesetzliche Vertreter von Europol.

    Der Exekutivdirektor ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig. Unbeschadet der Zuständigkeiten des Verwaltungsrats übt der Exekutivdirektor sein Amt unabhängig aus; er fordert keine Weisungen von Regierungen oder sonstigen Stellen an und nimmt auch keine Weisungen von diesen entgegen.

    Der Exekutivdirektor nimmt Leitungs- und Führungsaufgaben bei Europol bei der Erreichung der Ziele von Europol wahr und ist verantwortlich für die Erfüllung der Aufgaben, die der Agentur übertragen wurden.

    Zu den speziellen Aufgaben des Exekutivdirektors gehören:

    Gewährleistung der strategischen Entwicklung von Europol, um die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden in der Union zu unterstützen.

    Gewährleistung des Betriebs von Europol im Einklang mit den in der Europol-Verordnung festgelegten Zielen und Aufgaben.

    Ausarbeitung der dem Verwaltungsrat zur Beschlussfassung vorzulegenden Haushalts- und Planungsdokumente sowie Umsetzung der mehrjährigen Programmplanung, der jährlichen Arbeitsprogramme und sonstiger Planungsdokumente Europols.

    Durchführung der vom Verwaltungsrat gefassten Beschlüsse, Unterstützung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats bei der Vorbereitung der Verwaltungsratssitzungen und regelmäßige Information des Verwaltungsrats über die Umsetzung der vorrangigen strategischen und operativen Ziele der Union auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung.

    Erstellung des Entwurfs des konsolidierten Jahresberichts über die Tätigkeiten von Europol und Vorlage zur Annahme beim Verwaltungsrat.

    Pflege kooperativer Beziehungen zu anderen Unionseinrichtungen, Behörden von Drittstaaten, internationalen Organisationen und privaten Parteien, soweit es für die Erfüllung der Aufgaben von Europol erforderlich ist.

    Erstellung eines Aktionsplans auf der Grundlage der Schlussfolgerungen interner oder externer Auditberichte und Bewertungen sowie etwaiger Untersuchungsberichte und Empfehlungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) und des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB).

    Schutz der finanziellen Interessen der Union durch Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen.

    Der Rat kann den Exekutivdirektor auffordern, über die Durchführung seiner Aufgaben Bericht zu erstatten, und der Exekutivdirektor erscheint vor dem parlamentarischen Kontrollausschuss zur Erörterung von Angelegenheiten in Bezug auf Tätigkeiten von Europol. Der Exekutivdirektor unterliegt dem Verfahren zur Entlastung durch das Europäische Parlament für die Ausführung des Haushaltsplans.

    3.    Anforderungen — Einstellungskriterien

    a)

    Die Bewerber müssen

    die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen;

    die Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen erfüllt haben;

    nachweisen, dass sie den für die Ausübung des Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen;

    die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche körperliche Eignung besitzen (vor der Einstellung wird der erfolgreiche Kandidat vom Vertrauensarzt der Einrichtung untersucht, damit sich die Einrichtung davon überzeugen kann, dass der Kandidat die in Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe d BBSB (Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten der Europäischen Union) festgelegten Anforderungen erfüllt);

    nachweisen, dass sie gründliche Kenntnisse in einer Sprache der Union und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Sprache der Union in dem Umfang besitzen, der für die Ausübung ihres Amtes erforderlich ist.

    b)

    Die Bewerber müssen

    ein Bildungsniveau nachweisen, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, wenn die Regelstudienzeit vier Jahre oder darüber beträgt;

    außerdem über mindestens 15 Jahre einschlägiger Berufserfahrung nach dem Erwerb des genannten Abschlusses verfügen.

    4.    Anforderungen — Auswahlkriterien

    a)

    Berufserfahrung

    Wesentliche Voraussetzungen:

    umfassende Berufserfahrung in den Bereichen Strafverfolgung und/oder innere Sicherheit auf strategischer und operativer Ebene, erworben in einem nationalen oder bevorzugt einem europäischen oder internationalen Umfeld. Im Idealfall sollte diese auch Erfahrung in der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit beinhalten;

    nachgewiesene Führungskompetenzen in der Leitung einer komplexen Organisationsstruktur mit Mitarbeitern und Partner-Interessengruppen auf Führungsebene (mindestens 10 Jahre Erfahrung in Führungspositionen);

    nachgewiesene Fähigkeit, ein großes Team in einem multikulturellen und multinationalen Umfeld zu führen und zu motivieren, unter anderem durch strategische Vision und Initiative;

    nachgewiesene führende Rolle bei Innovationsanstrengungen im Bereich der Strafverfolgung;

    solide Verwaltungs- und Managementkompetenzen, insbesondere Erfahrung in der Haushalts-, Finanz- und Personalverwaltung in einem nationalen, europäischen und/oder internationalen Umfeld.

    b)

    Berufliche Kenntnisse

    Wesentliche Voraussetzungen:

    fundiertes Verständnis der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit auf Leitungsebene;

    strategisches Verständnis von Gefahren für die innere Sicherheit in Europa und dem in der EU verfügbaren institutionellen und operativen Rahmen zu ihrer Verringerung;

    ausgezeichnetes Verständnis der Interaktion zwischen nationalen Verwaltungen und EU-Organen, einschließlich fundierter Kenntnisse des EU-Rechts in Bezug auf Angelegenheiten der inneren Sicherheit;

    klares Verständnis technischer Fragen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit und Strafverfolgung, einschließlich Kenntnisse im Bereich des Informationsaustauschs und Datenschutzes.

    c)

    Führungskompetenzen

    Entwicklung von Visionen und Strategien — Entwicklung eines überzeugenden Auftrags und einer Vision und Strategie, die mittel- und langfristig wirksam ist und für die Mitarbeiter als sinnvoll für ihre tägliche Arbeit verständlich und annehmbar ist;

    Verbesserung der Leistungsfähigkeit — vorausschauende und energische Umsetzung des Auftrags, der Vision und Strategie von Europol, damit die Agentur ihre Ziele erreicht;

    Initiative — Ermittlung und Nutzung von Chancen zur Innovation, die Europols Bedeutung als Schlüsselakteur im ihrem Bereich stärkt;

    Vernetzung — Aufbau funktionierender Beziehung innerhalb von Europol und strategischer Bündnisse mit dem externen Umfeld;

    Leitung der Organisation — Nachweis eines fundierten Verständnisses des Organisationsbetriebs und Selbstverpflichtung, nach diesen Erkenntnissen zu handeln, um für bestmögliche betriebliche Abläufe zu sorgen;

    Inspiration der Mitarbeiter — Vermittlung langfristiger Motivation und Loyalität zur Organisation durch Vorbildfunktion und Verfolgung und Umsetzung des Auftrags und Einhaltung der Werte der Organisation.

    d)

    Allgemeine Kompetenzen

    Kommunikation:

    hervorragende mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit in englischer Sprache;

    hervorragende Präsentationskompetenz, Geschick bei der Überzeugung von Interessenträgern im Strafverfolgungs-, Regierungs-, Politik- und Medienumfeld.

    Analyse- und Problemlösungskompetenzen:

    hervorragende Analyse-, Organisations- und Entscheidungskompetenzen und die Fähigkeit, klare Prioritäten zu setzen;

    hervorragende Fähigkeit zur Entwicklung und Pflege funktionierender Arbeitsbeziehungen mit einem breiten Spektrum interner und externer Interessengruppen und zum Verständnis organisationsinterner Dynamiken.

    Qualitäts- und Ergebnisorientierung:

    große Integrität und professionelle Glaubwürdigkeit;

    Fähigkeit, Strategien in die Praxis umzusetzen;

    Praxis- und Ergebnisorientierung mit ausgezeichneten Entscheidungskompetenzen.

    Prioritätensetzung und Organisation:

    strategisches Verständnis, Weitblick, rasche Erfassung kritischer Fragestellungen sowie die Fähigkeit, die strategische Vision in die Praxis zu übertragen.

    Belastbarkeit:

    hervorragende Fähigkeit zur Entwicklung und Pflege funktionierender Arbeitsbeziehungen mit einem breiten Spektrum interner und externer Interessengruppen und zum Verständnis organisationsinterner Dynamiken;

    Fähigkeit zum stressresistenten, fokussierten und ausgewogenen Arbeiten.

    Vielfalt leben:

    Fähigkeit zur Herstellung und Pflege funktionierender Arbeitsbeziehungen mit Mitarbeitern in einem internationalen und multidisziplinären Arbeitsumfeld.

    5.    Auswahlverfahren

    Den Rechtsrahmen für dieses Einstellungsverfahren bilden die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) (3), das Statut der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, festgelegt durch die Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (4) und zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) und der Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 1. Mai 2017 über die Regeln für die Auswahl des Exekutivdirektors und der stellvertretenden Exekutivdirektoren von Europol, die Verlängerung ihrer Amtszeit und ihre Entlassung.

    Der Verwaltungsrat setzt einen Auswahlausschuss ein, der sich aus einem Kommissionsvertreter und sechs Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, die vom Verwaltungsrat im Losverfahren bestimmt werden.

    Der Auswahlausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:

    Ermittlung aller Bewerber, die entsprechend den Kriterien der Stellenausschreibung für die Stelle infrage kommen;

    eine erste Beurteilung der Bewerbungen von Kandidaten, die infrage kommen, unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Qualifikationen, ihrer Fähigkeiten, ihrer Erfahrung und ihrer Angaben zur Eignung, um entscheiden zu können, welche Bewerber vom Ausschuss in die engere Wahl zu ziehen sind;

    Beurteilung der spezifischen Kompetenzen und Fähigkeiten der Bewerber; der Auswahlausschuss lädt die fünf (auf der Auswahlliste) höchstplatzierten Bewerber ein; alle Bewerber, die ebenso gut beurteilt wurden wie der Bewerber auf dem fünften Listenplatz, werden auf die Liste der einzuladenden Kandidaten gesetzt;

    Einladung der auf der Auswahlliste aufgeführten Kandidaten zu einem Auswahlverfahren für die jeweilige Stelle, das in der Regel ein kompetenzbasiertes Gespräch beinhaltet;

    Erstellung eines mit Gründen versehenen Berichts über die eingegangenen Bewerbungen und das durchgeführte Verfahren, der die Liste der infrage kommenden Bewerber und die Angabe umfasst, mit welchen der Ausschuss ein Bewerbungsgespräch geführt hat, sowie eine Liste der Bewerber, die alle Auswahlkriterien erfüllen und die am besten den Kriterien der Stellenausschreibung entsprechen.

    Die Bewerber auf dieser zuletzt genannten Liste durchlaufen eine Beurteilung durch ein externes Assessment-Center, dessen Ergebnis dem Auswahlausschuss als objektive Auswahlgrundlage dient. Bei der Bewertung werden die strafverfolgungsbezogenen Aspekte der Stelle berücksichtigt. Das Assessment-Center arbeitet bei der Erstellung seiner Beurteilungen eng mit dem Auswahlausschuss zusammen.

    Der Verwaltungsrat kann beschließen, mit den Bewerbern der vom Auswahlausschuss erstellten Liste und allen anderen infrage kommenden Bewerbern, mit denen der Ausschuss ein Auswahlgespräch geführt hat, ein Auswahlgespräch zu führen.

    Der Verwaltungsrat hat auf der Grundlage des vom Auswahlausschuss vorgelegten Berichts eine begründete Stellungnahme zu treffen:

    mit einer Vorlage der Liste der infrage kommenden Bewerber;

    mit einer Auswahlliste von geeigneten Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Eignung und

    mit der Bestätigung, wonach die auf der Auswahlliste aufgeführten Bewerber die Einstellungsvoraussetzungen und die Auswahlkriterien der Stellenbeschreibung erfüllen, vorbehaltlich der spezifischen Bestimmungen des Artikels 13 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der europäischen Gemeinschaften in Bezug auf die medizinische Untersuchung.

    Der Vorsitzende des Verwaltungsrats übermittelt die begründete Stellungnahme zusammen mit der Auswahlliste der Bewerber und den vollständigen Bewerbungsunterlagen eines jeden Bewerbers auf der Auswahlliste dem Rat, damit dieser einen Beschluss gemäß Artikel 54 Absatz 2 der Europol-Verordnung fassen kann.

    Vor seiner Ernennung kann der vom Rat ausgewählte Kandidat aufgefordert werden, vor dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments zu erscheinen; dieses gibt anschließend seine unverbindliche Stellungnahme ab.

    Sämtliche Kandidaten, die am Auswahlverfahren teilnehmen, werden über das Ergebnis informiert.

    Bewerber, die an einem Auswahlverfahren teilnehmen, können innerhalb von drei Monaten nach dem Auswahlverfahren ein Feedback zu ihren Leistungen anfordern. Auf Feedback-Anfragen außerhalb dieses Zeitrahmens kann Europol nicht reagieren.

    Die Arbeit und die Beratungen des Auswahlausschusses sind vertraulich. Den Kandidaten, oder Personen, die in ihrem Auftrag handeln, ist es untersagt, direkt oder indirekt mit Mitgliedern des Auswahlausschusses Kontakt aufzunehmen. Alle Informations- oder Dokumentationsanfragen im Zusammenhang mit diesem Auswahlverfahren sind an das Einstellungsbüro von Europol zu richten.

    6.    Gehalt

    Gehaltsskala AD 15

    Das monatliche Grundgehalt beläuft sich auf 15 435,00 EUR (Stufe 1) oder 16 083,60 EUR (Stufe 2).

    Gemäß den geltenden Durchführungsbestimmungen wird die Dienstaltersstufe in der Besoldungsgruppe anhand der nach der für diese Stelle erforderlichen Ausbildung erworbenen Berufserfahrung bestimmt.

    Dazu kommen können gegebenenfalls Zulagen, wie Auslandszulage, Haushaltszulage, Kinder- und Erziehungszulage.

    Europol bietet umfassende soziale Vergünstigungen und Versicherungsleistungen, zu denen Zusatzleistungen wie Krankenversicherung, Arbeitslosen- und Invalidengeld sowie eine Altersversorgung gehören.

    Die Dienstbezüge unterliegen der Gemeinschaftssteuer, sind aber von den nationalen Steuern befreit.

    7.    Bedingungen

    Probezeit

    Die Einstellung auf diese Position erfolgt nach erfolgreicher Absolvierung einer neunmonatigen Probezeit. In diesem Zeitraum wird der erfolgreiche Bewerber einer auf die Stelle bezogene Sicherheitsüberprüfung unterzogen.

    Gemäß Artikel 14 BBSB kann der Arbeitsvertrag während der Probezeit oder an deren Ende beendet werden.

    Sicherheitsüberprüfung und Führungszeugnis

    Sämtliche Bewerber, die ein Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, müssen zum Zeitpunkt des Einstellungsangebots ein Führungszeugnis vorlegen. Das Führungszeugnis muss Europol vorliegen, bevor der Arbeitsvertrag unterzeichnet werden kann. Falls das Führungszeugnis negative Eintragungen enthält, behält sich Europol das Recht vor, keinen Arbeitsvertrag zu schließen.

    Das nationale Führungszeugnis ersetzt allerdings nicht eine gültige Bescheinigung über eine umfassende Sicherheitsermächtigung (Personnel Security Clearance Certificate — PSCC), die alle Mitarbeiter von Europol auf der in der Stellenbeschreibung beschriebenen Stufe vorlegen müssen. Eine Sicherheitsermächtigungsbescheinigung ist eine von der zuständigen nationalen Behörde erstellte Bescheinigung, die besagt, dass eine Person sicherheitsüberprüft ist. Die Bescheinigung enthält folgende Angaben: die Stufe der Überprüfung, das Datum der Ausstellung und das Datum, an dem die Gültigkeit der Bescheinigung endet. Wenn bis zum Ende der Probezeit keine entsprechende Sicherheitsermächtigungsbescheinigung vorgelegt wird, kann das die Beendigung des Arbeitsvertrags nach sich ziehen.

    Die für diese Arbeitsstelle erforderliche Stufe der Sicherheitsüberprüfung ist: „SECRET UE/EU SECRET“ (GEHEIM).

    Arbeitsvertrag

    Die erfolgreichen Bewerber werden vom Rat ernannt und als Bedienstete auf Zeit für eine Amtszeit von vier Jahren eingestellt, die einmal verlängert werden kann.

    Bei Bewerbern, die bereits Europol-Beschäftigte sind, wird der aktuelle Arbeitsvertrag berücksichtigt, wenn sie im Auswahlverfahren erfolgreich sind.

    Ort der dienstlichen Verwendung ist Den Haag (Niederlande).

    Für nähere Informationen zu den Bedingungen konsultieren Sie bitte das EG-Beamtenstatut auf der Europol-Website www.europol.europa.eu.

    8.    Zusätzliche Informationen

    DATENSCHUTZ

    Die vorgelegten Informationen werden verarbeitet, um die Eignung der Bewerber für eine Stelle bei Europol zu beurteilen. Sämtliche zum Zwecke des Auswahlverfahrens erfassten personenbezogenen Daten werden nur in diesem Zusammenhang verwendet und nicht gegenüber Dritten offengelegt.

    Sämtliche Angaben werden streng vertraulich und unter vollständiger Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Angaben bilden das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften (Titel III Kapitel 1) und die entsprechenden Durchführungsvorschriften.

    Sämtliche Europol zur Verfügung gestellten Unterlagen werden bei Europol archiviert und nicht an die Bewerber zurückgegeben. Bewerbungsunterlagen von nicht eingestellten Kandidaten werden maximal sieben Jahre lang aufbewahrt. Daten von nicht eingestellten Bewerbern auf der Reserveliste werden bis maximal fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeit der Reserveliste aufbewahrt. Daten der eingestellten Bewerber werden in ihre Personalakte übernommen. Der Leiter der Personalabteilung ist für die Datenverarbeitung verantwortlich.

    Bewerber haben das Recht auf Zugang, Berichtigung, Sperrung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Bewerber haben das Recht, sich an das Datenschutz-Büro von Europol (Data Protection Office — PO Box 90850, 2509 LW Den Haag, Niederlande) und an den Europäischen Datenschutzbeauftragten (www.edps.europa.eu) zu wenden.

    WESENTLICHE ANGABEN

    Bewerbungsschluss:

    4.7.2017, 23:59 (MESZ)

    Einstellungsverfahren:

    3. bis 4. Quartal 2017

    Beschäftigungsbeginn:

    1. Mai 2018

    BEWERBUNGS- UND AUSWAHLVERFAHREN

    Soweit nicht durch die speziellen Bestimmungen in den Regeln für die Auswahl des Exekutivdirektors und der stellvertretenden Exekutivdirektoren, die Verlängerung ihrer Amtszeit und ihre Entlassung geändert, konsultieren Sie zu näheren Einzelheiten zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren bitte die Europol RECRUITMENT GUIDELINES (Einstellungsleitlinien von Europol) auf der Website von Europol www.europol.europa.eu.

    KONTAKT

    Für weitere Einzelheiten zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte per E-Mail an: mbs@europol.europa.eu.


    (1)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.

    (2)  ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53.

    (3)  ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53.

    (4)  ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.

    (5)  ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15.


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