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Document C2016/184/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8063 — CaixaBank/Banco BPI) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 184 vom 21.5.2016, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 184/8


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8063 — CaixaBank/Banco BPI)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 184/08)

1.

Am 12. Mai 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen CaixaBank SA („CaixaBank“, Spanien), das der Unternehmensgruppe Fundación Bancaria Caixa d’Estalvis i Pensions de Barcelona (Spanien) angehört, übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Banco BPI („BPI“, Portugal).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   CaixaBank: Bankdienstleistungen (Retail Banking, Privat- und Firmenkundengeschäft), Dienstleistungen für gemeinsame Anlagen und Verbriefungen sowie Bereitstellung von speziellen Versicherungsprodukten

—   BPI: Investment Banking (Beteiligungen, Unternehmensfinanzierungen und Private Banking), Retail Banking, Verwaltung von Investmentfonds, Pensionsfonds und Kapitalisierung von Lebensversicherungen

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8063 — CaixaBank/Banco BPI, per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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