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Document C2016/012/05

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7822 — Dentsply/Sirona) (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 12 vom 15.1.2016, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.1.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 12/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7822 — Dentsply/Sirona)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 12/05)

1.

Am 7. Januar 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Dentsply International Inc. („Dentsply“, Vereinigte Staaten von Amerika) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Sirona Dental Systems, Inc. („Sirona“, Vereinigte Staaten von Amerika).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Dentsply: Konzipierung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb einer breiten Palette von Dentalprodukten für gewerbliche Abnehmer; Herstellung und Vertrieb anderer medizinischer Verbrauchsmaterialien.

—   Sirona: weltweit tätiger Hersteller technologisch hoch entwickelter dentaler Ausstattungsgüter, der schwerpunktmäßig innovative Lösungen für Zahnärzte entwickelt, herstellt und vertreibt.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7822 — Dentsply/Sirona per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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