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Document C2015/397/06

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7872 — Novartis/GSK (Ofatumumab Autoimmune Indications)) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 397 vom 28.11.2015, p. 20–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.11.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 397/20


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.7872 — Novartis/GSK (Ofatumumab Autoimmune Indications))

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2015/C 397/06)

    1.

    Am 18. November 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Novartis AG („Novartis“, Schweiz) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen vom Unternehmen GlaxoSmithKline plc („GSK“, Vereinigtes Königreich) die alleinige Kontrolle über die Rechte an dem für Autoimmunerkrankungen eingesetzten Arzneimittel Ofatumumab.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Novartis ist ein Schweizer Pharmaunternehmen, das weltweit in drei großen Geschäftsfeldern tätig ist: verschreibungspflichtige Pharmazeutika, Augenheilkunde und Generika;

    GSK ist ein britisches Pharmaunternehmen, das weltweit in den Bereichen Arzneimittel, Impfstoffe und Gesundheitsprodukte tätig ist.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7872 — Novartis/GSK (Ofatumumab Autoimmune Indications), per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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