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Document C2015/382/07
Prior notification of a concentration (Case M.7810 — Vista/Solera) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7810 — Vista/Solera) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7810 — Vista/Solera) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. C 382 vom 17.11.2015, p. 8–8
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
17.11.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 382/8 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.7810 — Vista/Solera)
Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2015/C 382/07)
1. |
Am 11. November 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Vista Equity Partners Management, LLC („Vista“, USA) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Solera Holdings, Inc („Solera“, USA). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — Vista: Private-Equity-Gesellschaft; — Solera: Anbieter von Risikomanagement- und Vermögensverwaltungssoftware sowie von IT-Dienstleistungen für Versicherungsunternehmen und Unternehmen der Automobilindustrie. |
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Europäischen Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7810 — Vista/Solera per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.