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Document C2015/220/06

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7630 — FedEx/TNT Express) (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 220 vom 4.7.2015, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 220/15


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7630 — FedEx/TNT Express)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2015/C 220/06)

1.

Am 26. Juni 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen FedEx Corporation („FedEx“, USA) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung im Wege eines am 7. April 2015 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens TNT Express NV („TNT“, Niederlande).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   FedEx: internationale Versanddienste für kleine Pakete, Speditionsdienste sowie Transport schwerer Frachtsendungen über das integrierte weltweite Netz;

—   TNT: internationale Versanddienste für kleine Pakete, Frachttransporte und Speditionsdienste

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7630 — FedEx/TNT Express per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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