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Document C2014/466/05

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7475 — Edenred/Hermes/Eckstein/UTA) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 466 vom 30.12.2014, p. 7–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.12.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 466/7


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.7475 — Edenred/Hermes/Eckstein/UTA)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2014/C 466/05)

    1.

    Am 19. Dezember 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Edenred SA (Frankreich), Hermes Mineralöl-GmbH („Hermes“, Deutschland) und Familien-Gesellschaft Eckstein mbH Verwaltungs-KG („Eckstein“, Deutschland) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über die Unternehmen UNION TANK Eckstein GmbH & Co. KG und UNION TANK Eckstein GmbH (zusammen „UTA“, Deutschland).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   Edenred: Anbieter vorausbezahlter Dienstleistungen für Unternehmen, Entwicklung und Verwaltung von Lösungen in den Bereichen Employee Benefits, Expense Management und Incentives & Rewards sowie Verwaltung öffentlicher Sozialprogramme.

    —   UTA: Ausgabe und Verwaltung von Tank- und Servicekarten für den gewerblichen Güter- und Personentransport.

    —   Hermes und Eckstein: Holdinggesellschaften in Familienbesitz ohne Geschäftstätigkeit.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7475 — Edenred/Hermes/Eckstein/UTA per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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