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Document C2014/316/03

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7370 — INEOS/Styrolution) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 316 vom 16.9.2014, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    16.9.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 316/3


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.7370 — INEOS/Styrolution)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2014/C 316/03

    1.

    Am 9. September 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die INEOS AG („Ineos“, Schweiz) erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontroll-verordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit der Styrolution Holding GmbH („Styrolution“, Deutschland). Styrolution steht zurzeit unter der gemeinsamen Kontrolle von Ineos und BASF.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   Ineos: Herstellung von petrochemischen Erzeugnissen, Spezialchemikalien und Erdölprodukten,

    —   Styrolution: Herstellung von Styrolmonomer, Polystyrol und Acrylnitril-Butadien-Styrol sowie von einigen styrolbasierten Nebenprodukten.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Europäischen Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7370 — INEOS/Styrolution per Fax (+32 22964301), per E‐Mail (COMP‐MERGER‐REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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