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Document C2014/217/12

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7309 — Bridgepoint/EdRCP) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 217 vom 10.7.2014, p. 35–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.7.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 217/35


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.7309 — Bridgepoint/EdRCP)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2014/C 217/12)

    1.

    Am 27. Juni 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Bridgepoint Advisers Group Limited („Bridgepoint“, Vereinigtes Königreich) erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Edmond de Rothschild Capital Partners („EdRCP“, Frankreich).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   Bridgepoint: Private-Equity-Fonds, der im EWR eine Reihe von Unternehmen kontrolliert, die in unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen tätig sind, darunter Finanzdienstleistungen, Medien und Gesundheitswesen (u. a. Bereitstellung augenheilkundlicher und zahnchirurgischer Dienste in Krankenhäusern).

    —   EdRCP: Private-Equity-Fonds mit Beteiligungen an einer Reihe von Portfolio-Unternehmen, die im EWR in unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen tätig sind, insbesondere in den Bereichen Verpackung und Gesundheitsprodukte (u. a. augenchirurgische Produkte, zahnärztliche Ausrüstung, zahnärztliches Verbrauchsmaterial, zahnärztliche bildgebende Produkte und medizinische Geräte).

    3.

    Die Europäische Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Europäischen Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Europäischen Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Europäischen Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7309 — Bridgepoint/EdRCP per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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