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Document C2013/009/04

Zuteilung der Richter an die Kammern

ABl. C 9 vom 12.1.2013, p. 3–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.1.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 9/3


Zuteilung der Richter an die Kammern

2013/C 9/04

Am 29. November 2012 hat die Vollversammlung des Gerichts nach dem Amtsantritt des Generalanwalts am Gerichtshof Nils Wahl beschlossen, die Entscheidungen des Gerichts vom 20. September 2010 (1), vom 26. Oktober 2010 (2), vom 29. November 2010 (3), vom 20. September 2011 (4), vom 25. November 2011 (5), vom 16. Mai 2012 (6), vom 17. September 2012 (7) und vom 9. Oktober 2012 (8) über die Zuteilung der Richter an die Kammern zu ändern.

Für die Zeit vom 29. November 2012 bis zum Amtsantritt des schwedischen Mitglieds werden die Richter wie folgt den Kammern zugeteilt:

Erste erweiterte Kammer mit fünf Richtern :

Kammerpräsident Azizi, Richterin Labucka, Richter Frimodt Nielsen und Gratsias, Richterin Kancheva und Richter Buttigieg.

Erste Kammer mit drei Richtern :

Kammerpräsident Azizi,

a)

Richter Frimodt Nielsen und Richterin Kancheva;

b)

Richter Frimodt Nielsen und Buttigieg;

c)

Richterin Kancheva und Richter Buttigieg.

Zweite erweiterte Kammer mit fünf Richtern :

Kammerpräsident Forwood, Richter Dehousse, Richterin Wiszniewska-Białecka, Richter Prek und Schwarcz.

Zweite Kammer mit drei Richtern :

 

Kammerpräsident Forwood,

 

Richter Dehousse,

 

Richter Schwarcz.

Dritte erweiterte Kammer mit fünf Richtern :

Kammerpräsident Czúcz, Richterin Labucka, Richter Frimodt Nielsen und Gratsias, Richterin Kancheva und Richter Buttigieg.

Dritte Kammer mit drei Richtern :

 

Kammerpräsident Czúcz,

 

Richterin Labucka,

 

Richter Gratsias.

Vierte erweiterte Kammer mit fünf Richtern :

Kammerpräsidentin Pelikánová, Richter Vadapalas, Richterin Jürimäe, Richter O’Higgins und van der Woude.

Vierte Kammer mit drei Richtern :

 

Kammerpräsidentin Pelikánová,

 

Richterin Jürimäe,

 

Richter van der Woude.

Fünfte erweiterte Kammer mit fünf Richtern :

Kammerpräsident Papasavvas, Richter Vadapalas, Richterin Jürimäe, Richter O’Higgins und van der Woude.

Fünfte Kammer mit drei Richtern :

 

Kammerpräsident Papasavvas,

 

Richter Vadapalas,

 

Richter O’Higgins.

Sechste erweiterte Kammer mit fünf Richtern :

Kammerpräsident Kanninen, Richterin Martins Ribeiro, Richter Soldevila Fragoso, Popescu und Berardis.

Sechste Kammer mit drei Richtern :

Kammerpräsident Kanninen, Richter Soldevila Fragoso und Berardis.

Siebte erweiterte Kammer mit fünf Richtern :

Kammerpräsident Dittrich, Richter Dehousse, Richterin Wiszniewska-Białecka, Richter Prek und Schwarcz.

Siebte Kammer mit drei Richtern :

 

Kammerpräsident Dittrich,

 

Richterin Wiszniewska-Białecka,

 

Richter Prek.

Achte erweiterte Kammer mit fünf Richtern :

Kammerpräsident Truchot, Richterin Martins Ribeiro, Richter Soldevila Fragoso, Popescu und Berardis.

Achte Kammer mit drei Richtern :

 

Kammerpräsident Truchot,

 

Richterin Martins Ribeiro,

 

Richter Popescu.

Für die Zeit vom 29. November 2012 bis zum Amtsantritt des schwedischen Mitglieds:

bilden in der Ersten erweiterten Kammer folgende Richter mit dem Kammerpräsidenten den erweiterten Spruchkörper: die beiden anderen Richter der ursprünglich befassten Ersten Kammer, der vierte Richter dieser Kammer und ein Richter der Dritten Kammer mit drei Richtern. Letzterer, der nicht der Kammerpräsident ist, wird nach der in Art. 6 der Verfahrensordnung des Gerichts vorgesehenen Reihenfolge bestimmt;

bilden in der Dritten erweiterten Kammer folgende Richter mit dem Kammerpräsidenten den erweiterten Spruchkörper: die beiden anderen Richter der ursprünglich befassten Dritten Kammer und zwei Richter der Ersten Kammer, die mit vier Richtern besetzt ist. Die beiden letztgenannten Richter, von denen keiner der Kammerpräsident ist, werden nach der in Art. 6 der Verfahrensordnung des Gerichts vorgesehenen Reihenfolge bestimmt;

tagt in der Ersten Kammer mit drei Richtern der Kammerpräsident nacheinander mit den unter a), b) und c) genannten Richtern, je nachdem, welcher Besetzung der Berichterstatter angehört. In den Rechtssachen, in denen der Kammerpräsident Berichterstatter ist, tagt der Kammerpräsident unbeschadet eines Zusammenhangs zwischen Rechtssachen abwechselnd in der Reihenfolge der Eintragung der Rechtssachen mit den Richtern der einzelnen Besetzungen.


(1)  ABl. C 288 vom 23.10.2010, S. 2.

(2)  ABl. C 317 vom 20.11.2010, S. 5.

(3)  ABl. C 346 vom 18.12.2010, S. 2.

(4)  ABl. C 305 vom 15.10.2011, S. 2.

(5)  ABl. C 370 vom 17.12.2011, S. 5.

(6)  ABl. C 174 vom 16.6.2012. S. 2.

(7)  ABl. C 311 vom 13.10.2012, S. 2.

(8)  ABl. C 343 vom 10.11.2012, S. 2.


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