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Document C2012/300/12

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6665 — Sun Capital/Rexam Personal and Home Care Packaging Business) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 300 vom 5.10.2012, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.10.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 300/17


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.6665 — Sun Capital/Rexam Personal and Home Care Packaging Business)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2012/C 300/12

    1.

    Am 27. September 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Eine letztlich von der Gesellschaft Sun Capital Partners Fund V, L.P („Sun Capital“, USA) kontrollierte Holdinggesellschaft erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen bestimmte Sparten des Unternehmens Rexam, u. a. die Sparte Verpackungen für Körper- und Haushaltspflegeprodukte („Rexam Personal Care business“, Vereinigtes Königreich).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Sun Capital: privater Investmentfonds, der ein Portfolio von Unternehmen kontrolliert, zu denen auch das Unternehmen Albéa zählt, das Verpackungen für Kosmetik- und Körperpflegeprodukte herstellt,

    Rexam Personal Care business: Herstellung von Verpackungslösungen für die Kosmetik-, Parfüm-, Körperpflege- und Haushaltspflegebranche.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6665 — Sun Capital/Rexam Personal and Home Care Packaging Business per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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