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Document C2011/233/06

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2012 — EAC/27/11 — Programm für lebenslanges Lernen (PLL)

ABl. C 233 vom 9.8.2011, p. 15–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 233/15


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2012 — EAC/27/11

Programm für lebenslanges Lernen (PLL)

2011/C 233/06

1.   Ziele und Beschreibung

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beruht auf dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (Beschluss Nr. 1720/2006/EG) (1). Das Programm läuft von 2007 bis 2013. Die konkreten Ziele des Programms für lebenslanges Lernen werden in Artikel 1 Absatz 3 des Beschlusses genannt.

2.   Antragsvoraussetzungen

Das Programm für lebenslanges Lernen bezieht sich auf sämtliche Formen und Stufen der allgemeinen und beruflichen Bildung und steht allen in Artikel 4 des Beschlusses genannten Akteurinnen und Akteuren offen.

Antragsteller/innen müssen ihren Sitz in einem der folgenden Länder (2) haben:

Mitgliedstaaten der Europäischen Union

EFTA/EWR-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

Kandidatenländer: Kroatien, Türkei

Gemäß Artikel 14 Absatz 2 des PLL-Beschlusses stehen multilaterale Projekte und Netze im Rahmen von Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci und Grundtvig sowie die Schwerpunktaktivitäten des Querschnittsprogramms auch Partnerinnen und Partnern aus Drittländern offen, die noch nicht gemäß Artikel 7 des Beschlusses am Programm für lebenslanges Lernen teilnehmen. Einzelheiten zu den betreffenden Aktionen und die Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte dem PLL-Leitfaden 2012.

3.   Budget und Projektlaufzeit

Das für diese Aufforderung vorgesehene Gesamtbudget beträgt rund 1 140 Mio. EUR.

Die Höhe der gewährten Finanzhilfen und die Dauer der Projektförderung variieren; maßgeblich sind beispielsweise Faktoren wie die Art des Projekts und die Anzahl der beteiligten Länder.

4.   Antragsfrist

Die wichtigsten Fristen:

Comenius Individuelle Schülermobilität

1. Dezember 2011

Comenius, Grundtvig: berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung

 

erste Frist

16. Januar 2012

weitere Fristen

30. April 2012

17. September 2012

Comenius-Assistentenstellen

31. Januar 2012

Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci, Grundtvig: multilaterale Projekte, Netze und flankierende Maßnahmen

2. Februar 2012

Leonardo da Vinci: multilaterale Projekte für den Innovationstransfer

2. Februar 2012

Leonardo da Vinci: Mobilität (einschließlich des Leonardo-da-Vinci-Mobilitätszertifikats)

Erasmus: Intensivsprachkurse (EILC)

3. Februar 2012

Programm Jean Monnet

15. Februar 2012

Comenius, Leonardo da Vinci, Grundtvig: Partnerschaften;

Comenius: Comenius-Regio-Partnerschaften;

Grundtvig: Workshops

21. Februar 2012

Erasmus: Intensivprogramme (IP), Studierendenmobilität für Studienaufenthalte und Praktika (einschließlich des Konsortienzertifikats für Erasmus-Praktika) sowie Mobilität des Lehr- und sonstigen Personals (Lehraufenthalte und Personalfortbildung)

9. März 2012

Grundtvig: Assistentenstellen, Freiwilligenprojekte für ältere Menschen

30. März 2012

Querschnittsprogramm: Schwerpunktaktivität 1 — Studienbesuche

 

erste Frist

30. März 2012

zweite Frist

12. Oktober 2012

Querschnittsprogramm: alle anderen Aktivitäten

1. März 2012

Für Grundtvig-Besuche und -Austauschaufenthalte sowie Vorbereitungsbesuche im Rahmen aller sektoralen Programme gelten die Fristen des jeweiligen Landes. Bitte informieren Sie sich auf der Website der nationalen Agentur Ihres Landes.

5.   Ausführliche Informationen

Die vollständige Fassung der „Allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das PLL 2011-2013 — Strategische Prioritäten 2012“, den PLL-Leitfaden 2012 und Informationen zu den Antragsformularen finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://ec.europa.eu/education/llp/doc848_de.htm

Die Anträge müssen die in der vollständigen Fassung der Aufforderung und im PLL-Leitfaden genannten Kriterien erfüllen und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare eingereicht werden.


(1)  Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (http://eur-lex.europa.eu/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:327:0045:0068:DE:PDF), geändert durch Beschluss Nr. 1357/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1720/2006/EG (http://eur-lex.europa.eu/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:350:0056:0057:DE:PDF).

(2)  Dies gilt nicht für das Programm Jean Monnet, das Hochschulen aus der ganzen Welt offen steht.


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