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Document C2010/133/09

    Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen – EAC/22/10 – Vorbereitende Maßnahme im Bereich des Sports (Offene Aufforderung)

    ABl. C 133 vom 22.5.2010, p. 10–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.5.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 133/10


    AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON PROJEKTVORSCHLÄGEN – EAC/22/10

    Vorbereitende Maßnahme im Bereich des Sports

    (Offene Aufforderung)

    2010/C 133/09

    1.   Ziele und Beschreibung

    Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll die vorbereitende Maßnahme im Bereich des Sports laut Beschluss der Kommission zur Annahme des Jahresarbeitsprogramms 2010 für Zuschüsse und öffentliche Aufträge im Bereich des Sports und für besondere jährliche Veranstaltungen umgesetzt werden.

    Das Hauptziel der vorbereitenden Maßnahme im Bereich des Sports ist die Vorbereitung zukünftiger EU-Maßnahmen in diesem Bereich auf der Grundlage der im Weißbuch Sport festgelegten Prioritäten.

    Diese Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen bezweckt die Unterstützung transnationaler Projekte öffentlicher Einrichtungen oder zivilgesellschaftlicher Organisationen, um geeignete Netzwerke und Good Practice in folgenden Bereichen des Sports festzustellen und zu testen:

    a)

    Kampf gegen Doping

    b)

    Förderung sozialer Integration im und durch den Sport

    c)

    Förderung des Ehrenamts im Sport

    In der Kommission zuständig für die Umsetzung und Verwaltung dieser Maßnahme ist das Referat Sport der Generaldirektion Bildung und Kultur.

    2.   Zuschussfähigkeit

    2.1   Antragstellende Organisationen

    Projekte können nur eingereicht werden von:

    öffentlichen Einrichtungen und

    zivilgesellschaftlichen Organisationen.

    Die antragstellenden Organisationen müssen:

    einen Rechtsstatus und

    ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsland haben.

    Natürliche Personen können für diese Aufforderung keine Anträge einreichen.

    2.2   Projektvorschläge

    Im Rahmen dieser Aufforderung sind folgende Anträge zuschussfähig:

    Projektvorschläge, die auf dem offiziellen Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet eingereicht werden;

    Projektvorschläge, die innerhalb der in der Aufforderung festgesetzten Frist eingehen;

    Projektvorschläge, die zur Gänze in den Mitgliedsländern der Europäischen Union durchgeführt werden;

    Projektvorschläge mit einem transnationalen Netzwerk, in das mindestens fünf EU-Mitgliedsländer eingebunden sind.

    3.   Budget und Projektlaufzeit

    Für diese Aufforderung stehen über die Haushaltslinie „Vorbereitende Maßnahme im Bereich des Sports“ (Artikel 15.5.11) 2 500 000 EUR zur Verfügung.

    Die EU-Kofinanzierung deckt maximal 80 % der zuschussfähigen Gesamtkosten ab. Die Personalkosten dürfen maximal 50 % der zuschussfähigen Gesamtkosten ausmachen. Andere externe Kofinanzierungen dürfen maximal 10 % Sachleistungen einschließen.

    Je nach Anzahl und Qualität der eingereichten Projekte behält sich die Kommission das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

    Die Projekte müssen zwischen dem 1. Dezember 2010 und dem 31. März 2011 beginnen und spätestens am 30. Juni 2012 abgeschlossen sein.

    Der Zeitraum für die Zuschussfähigkeit der Kosten entspricht der vertraglich festgelegten Projektdauer.

    4.   Einreichfrist

    Die Frist für die Einreichung von Projektanträgen bei der Europäischen Kommission endet am 31. August 2010 – es gilt der Poststempel.

    5.   Ausführliche Informationen

    Die übrigen Unterlagen zu dieser Aufforderung, darunter das Antragsformular und der Programmleitfaden mit fachlichen und administrativen Spezifikationen, finden Sie im Internet unter folgender Adresse: http://ec.europa.eu/sport/index_de.htm

    Die Anträge müssen den Bedingungen in den oben erwähnten Unterlagen entsprechen und auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden.


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