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Document C2010/129/09

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5841 — Cathay Pacific Airways/Air China/ACC) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 129 vom 19.5.2010, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.5.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 129/17


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5841 — Cathay Pacific Airways/Air China/ACC)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2010/C 129/09

    1.

    Am 10. Mai 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Cathay Pacific Airways Limited („Cathay Pacific“, Hongkong) und Air China Limited („Air China“, China) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch den Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über Air China Cargo Co. Limited („ACC“, China).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Cathay Pacific: im Passagier- und Frachtverkehr tätige internationale Luftfahrtgesellschaft

    Air China: in China und international tätige Luftfahrtgesellschaft. Durch seine 51 %ige Beteiligung an dem Unternehmen Shenzhen Airlines, das wiederum eine 51 %ige Beteiligung an Jade Cargo International besitzt, hat Air China eine indirekte Mehrheitsbeteiligung an dem Unternehmen Jade Cargo International, das ebenfalls im internationalen Luftfrachtverkehr tätig ist.

    ACC: derzeit Tochtergesellschaft von Air China, die im Luftfrachtverkehr tätig ist.

    3.

    Die Europäische Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5841 — Cathay Pacific Airways/Air China/ACC per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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