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Document C2009/174/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5528 — Mubadala/UTC/JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 174 vom 28.7.2009, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 174/16


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5528 — Mubadala/UTC/JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 174/08

1.

Am 15. Juli 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Mubadala Development Company PJSC („Mubadala“, Abu Dhabi) und das Unternehmen Sikorsky Aircraft Corporation („Sikorsky“, USA, das zum Konzern United Technologies („UTC“) gehört) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen an einem neugegründeten Gemeinschaftsunternehmen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen MIL MRO JV („JV“, Vereinigte Arabische Emirate).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

UTC: Waren und Dienstleistungen der Hochtechnologie für die Bausystem-, Luftfahrt- und Raumfahrtindustrie weltweit,

Mubadala: globale Investitionen in zahlreichen strategisch wichtigen Wirtschaftszweigen, darunter Energie, Daseinvorsorge, Immobilien, öffentlich-private Partnerschaften, Luft- und Raumfahrtindustrie, Grundstoffindustrie und Dienstleistungen,

JV: Wartung, Reparatur und Überholung („maintenance, repair and overhaul“, MRO) von Militärflugzeugen und -hubschraubern sowie Umbau und Modernisierung, Lieferkettenmanagement und Wartungsvertragsmanagement in diesem Bereich.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5528 — Mubadala/UTC/JV per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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