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Document C2009/145/13
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.5530 — GlaxoSmithKline/Stiefel Laboratories) Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5530 — GlaxoSmithKline/Stiefel Laboratories) Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5530 — GlaxoSmithKline/Stiefel Laboratories) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 145 vom 25.6.2009, p. 20–20
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
25.6.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 145/20 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5530 — GlaxoSmithKline/Stiefel Laboratories)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2009/C 145/13
1. |
Am 15. Juni 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 und infolge einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen GlaxoSmithKline plc („GSK“, Vereinigtes Königreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch die Fusion einer Tochtergesellschaft von GSK und des Unternehmens Stiefel Laboratories Inc. („Stiefel Laboratories“, USA) die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Stiefel Laboratories. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5530 — GlaxoSmithKline/Stiefel Laboratories per Fax (+32 2 2964301 oder 2967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.