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Document C2009/083/10

    Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen — GD ENTR Nr. ENT/ERA/09/311 — Erasmus: junge Unternehmer

    ABl. C 83 vom 7.4.2009, p. 26–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.4.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 83/26


    Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen — GD ENTR Nr. ENT/ERA/09/311

    Erasmus: junge Unternehmer

    2009/C 83/10

    1.   Ziele und Beschreibung

    Dieser Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen soll neuen EU-Unternehmern ermöglichen, einige Zeit in Unternehmen zu verbringen, die von erfahrenen Unternehmern in anderen Mitgliedstaaten geleitet werden, um ihren Erfahrungsschatz zu erweitern, zu lernen und Netzwerke zu knüpfen. Auf diese Weise sollen die unternehmerische Initiative, die Internationalisierung und die Wettbewerbsfähigkeit von potenziellen Unternehmensgründern und neu gegründeten Kleinst- und Kleinunternehmen aus der EU gefördert werden. Die Zielgruppe sind Menschen, die ein Unternehmen gründen möchten, und Menschen, die vor kurzem ein Unternehmen gegründet haben.

    Der Aufruf besteht aus zwei Losen:

    Los 1: Verstärkung und Erleichterung der Mobilität werdender Unternehmer durch europäische Partnerschaften sowie durch nationale und regionale Behörden.

    Los 2: Unterstützung, Koordinierung und Netzwerkarbeit für die Tätigkeiten von Los 1.

    2.   Wer kann eine Finanzhilfe erhalten?

    Jede auf dem Gebiet der Unterstützung für Unternehmen tätige öffentliche oder private Stelle kann an diesem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen, insbesondere:

    nationale oder regionale Behörden, die staatliche Hoheitsbefugnisse ausüben, d.h. Regierungen, Ministerien, Verwaltungen und Agenturen oder andere auf nationaler oder regionaler Ebene tätige Behörden, die einer nationalen oder regionalen Regierung, einem Ministerium oder einer Verwaltung direkt unterstehen und im Rahmen einer Übertragung von Befugnissen durch diese nationale oder regionale Regierung, dieses nationale oder regionale Ministerium bzw. diese nationale oder regionale Verwaltung öffentliche Funktionen wahrnehmen; diese Stellen müssen gesetzlich für die Betreuung, Förderung und/oder Unterstützung des Unternehmertums zuständig sein;

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und ähnliche Einrichtungen;

    Organisationen zur Unternehmensförderung und Gründerzentren;

    Wirtschaftsverbände und Unterstützungsnetze für Unternehmen;

    öffentliche und private Stellen, die Unternehmen Unterstützung anbieten.

    Los 1: Behörden können individuelle Anträge einreichen. Antragsteller, die keine Behörden sind, müssen in einem Konsortium (d. h. einer Europäischen Partnerschaft) tätig sein, mindestens einen Partner aus einem anderen EU-Land umfasst (also aus mindestens zwei Stellen besteht).

    Los 2: Anträge sind individuell zu stellen.

    Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.

    Stellen aus einem EFTA/EWR-Land (1) oder einem Kandidatenland (2) können als Projektpartner im Rahmen einer Europäischen Partnerschaft eine Finanzhilfe aus Los 1 beantragen. Die Anforderung, dass eine Europäische Partnerschaft mindestens zwei Partner aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten umfassen muss, bleibt davon unberührt. Im Rahmen der derzeitig laufenden vorbereitenden Maßnahme können diesen Partnern keine Finanzhilfen gewährt werden.

    3.   Mittelausstattung und Projektlaufzeit

    Insgesamt sind für die Kofinanzierung von Projekten 4 300 000 EUR vorgesehen. Für die Finanzhilfe der Kommission gilt eine Obergrenze von 90 % der gesamten förderfähigen Kosten.

    Los 1: Für die einzelnen Finanzhilfen gilt eine Obergrenze von 140 000 EUR. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 18 Monate.

    Für Europäische Partnerschaften und nationale oder regionale Behörden mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, den das Mobilitätsprogramm bislang noch nicht abdeckt (3), sind bis zu 1 000 000 EUR vorgesehen.

    Los 2: Der Höchstbetrag der Finanzhilfe liegt bei 300 000 EUR. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 22 Monate.

    Die Projekte von Los 1 und 2 müssen am 1. Januar 2010 anlaufen.

    4.   Frist

    Die Anträge sind bis spätestens 29. Mai 2009 bei der Kommission einzureichen.

    5.   Weitere Informationsquellen

    Der vollständige Text des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare sind zu finden unter:

    http://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/support_measures/erasmus/

    Die Anträge müssen den Vorgaben im vollständigen Text entsprechen und auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular eingereicht werden.


    (1)  Republik Island, Fürstentum Liechtenstein, Königreich Norwegen, Schweizerische Eidgenossenschaft.

    (2)  Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Türkei.

    (3)  Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Lettland, Niederlande und Slowenien.


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