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Document C2008/184/10

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5141 — KLM/Martinair) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 184 vom 22.7.2008, p. 41–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 184/41


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5141 — KLM/Martinair)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 184/10)

1.

Am 17. Juli 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen KLM Royal Dutch Airlines NV („KLM“, Niederlande), das von der Air France — KLM Holding SA („Air France-KLM“, Frankreich) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Martinair Holland NV („Martinair“, Niederlande) durch Erwerb von Aktien.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

KLM: internationale Netzwerkfluggesellschaft, die weltweit im Passagier- und Frachtverkehr tätig ist,

Martinair: Fluggesellschaft, die Charter- und Linienflüge im Passagier- und Frachtverkehr anbietet und ausschließlich außereuropäische Ziele anfliegt.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5141 — KLM/Martinair per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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