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Document C2008/121/15

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5174 — Iberia/ST Aerospace/JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 121 vom 17.5.2008, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.5.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 121/18


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5174 — Iberia/ST Aerospace/JV)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2008/C 121/15)

    1.

    Am 6. Mai 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Iberia Líneas Aéreas de España, SA („Iberia“, Spanien) und Singapore Technologies Aerospace, Ltd. („ST Aerospace“, Singapur) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch den Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen Madrid Aerospace Services, SL („JV“, Spanien).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Iberia: Luftpassagier- und Luftfrachtverkehr, sowie Stationswartungsdienste und andere ergänzende Aktivitäten,

    ST Aerospace: Luftfahrzeug-Instandhaltung (MRO) von Flugzeugen für den regionalen Flugverkehr und Militärflugzeugen sowie der Flugzeugtypen B737NG und MD80/90,

    JV: Luftfahrzeug-Instandhaltung (MRO) bei Fahrwerken von Flugzeugtypen mit Airbus-Plattform.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Nach der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) kommt dieser Fall für eine Behandlung nach dem in der Bekanntmachung festgelegten Verfahren in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5174 — Iberia/ST Aerospace/JV per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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