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Document C2008/106/14
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.5127 — Indra/Sita France/Renault) — Candidate case for simplified procedure Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5127 — Indra/Sita France/Renault) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5127 — Indra/Sita France/Renault) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 106 vom 26.4.2008, p. 36–36
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.4.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 106/36 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5127 — Indra/Sita France/Renault)
Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2008/C 106/14)
1. |
Am 21. April 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Sita France SA („Sita“, Frankreich), das der Suez-Gruppe angehört, und das Unternehmen Renault s.a.s. („Renault“, Frankreich), das von der Renault-Gruppe kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung durch Aktienkauf die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Indra Investissements SAS („Indra“, Frankreich). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt. |
4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5127 — Indra/Sita France/Renault per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.
(2) ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.