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Document C2008/089/04

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

ABl. C 89 vom 10.4.2008, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.4.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/10


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2008/C 89/04)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euroraum den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle Gestaltungsmerkmale der neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auszugeben, wobei jedes Land pro Jahr höchstens eine neue Gedenkmünze, und zwar ausschließlich 2-Euro-Münzen, ausgeben darf. Die Gedenkmünzen entsprechen den technischen Merkmalen der üblichen Euro-Umlaufmünzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Italienische Republik

Anlass: 60. Jahrestag der Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere zeigt einen Mann und eine Frau mit den Symbolen des Rechts auf Frieden, auf Nahrung, auf Arbeit und auf Freiheit, einem Olivenzweig, einer Ähre, einem Zahnrad und einem Stück Stacheldraht und zwei aufgebrochenen — die Zahl „60o“ bildenden — Gliedern einer Kette. In der Mitte sind die Initialen des Ausgabestaates „RI“ eingeprägt, links die Jahreszahl 2008, rechts die Initialen „MCC“ der Künstlerin Maria Carmela Colaneri und das Münzzeichen „R“, unten zieht sich der Schriftzug „DIRITTI UMANI“ über das Münzinnere.

Auf dem äußeren Ring der Münze sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage: 5 Millionen Stück

Voraussichtliche Ausgabe: April 2008

Randprägung: 2 ★ in sechsfacher Wiederholung, abwechselnd von der einen und von der anderen Seite zu lesen.


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2003 zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen. Siehe ferner Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Umlaufmünzen (ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38).


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