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Document C2008/070/08

    Aufruf zur Interessenbekundung für externe Sachverständige des Wissenschaftlichen Ausschusses der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma, Italien)

    ABl. C 70 vom 15.3.2008, p. 14–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.3.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 70/14


    Aufruf zur Interessenbekundung für externe Sachverständige des Wissenschaftlichen Ausschusses der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma, Italien)

    (2008/C 70/08)

    Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit der Grundpfeiler der Risikobewertung der Europäischen Union (EU). Ihre unabhängige wissenschaftliche Beratung bildet die Grundlage für die politischen Maßnahmen und Entscheidungen von Risikomanagern in den europäischen Einrichtungen und EU-Mitgliedstaaten.

    Die EFSA hat ein Auswahlverfahren zur Aufstellung einer Reserveliste für folgende Personen vorbereitet:

    Wissenschaftliche Sachverständige als externe Sachverständige des Wissenschaftlichen Ausschusses der EFSA

    Ref.: EFSA/S/2008/001

    Dieser Aufruf wendet sich an führende Wissenschaftler mit breitem Fachwissen über wissenschaftsbasierte Risikobewertung, die als externe Sachverständige für den Wissenschaftlichen Ausschuss der EFSA in Betracht gezogen werden möchten. Die erforderlichen Fachkenntnisse der externen Sachverständigen betreffen den Zuständigkeitsbereich der EFSA, z. B.:

    Bewertung von Risiken für die menschliche Gesundheit, Bewertung von Lebensmittelkonsum und -exposition, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bewertung von Risiken für Tiergesundheit, Toxikologie, Mikrobiologie, menschliche Ernährung, Epidemiologie, Tiergesundheit, Tierschutz, Humanmedizin, Tiermedizin, Lebensmittelhygiene, Lebensmitteltechnologie, Chemie, Biologie, Biochemie, Biowissenschaften.

    Die Reserveliste wird herangezogen, um externe Sachverständige für den Wissenschaftlichen Ausschuss der EFSA zu ermitteln und auszuwählen. Es wird erwartet, dass 2008 zwei Sachverständige aus dieser Reserveliste benannt werden, um die Arbeit der Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses zu unterstützen.

    Die Rolle der EFSA

    Die EFSA bringt die führenden Wissenschaftler Europas für Risikobewertungen im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit zusammen, um der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament wissenschaftliche Beratung auf höchstem Niveau zur Verfügung zu stellen. Die wichtigste Aufgabe der EFSA besteht in der Bereitstellung objektiver, transparenter und unabhängiger wissenschaftlicher Empfehlungen und in der Sicherstellung einer klaren Kommunikation auf der Grundlage der aktuellsten wissenschaftlichen Methoden, Informationen und Daten.

    Da die Empfehlungen der EFSA in die Politik und die Entscheidungen der Risikomanager einfließen, erfolgt ein großer Teil der Arbeit der EFSA in Reaktion auf spezielle Ersuchen um wissenschaftliche Beratung. Anfragen für eine wissenschaftliche Beurteilung erhält die EFSA von der Europäischen Kommission, vom Europäischen Parlament und von den EU-Mitgliedstaaten. Die EFSA führt auch auf eigene Initiative wissenschaftliche Arbeiten durch (sog. „self-tasking“).

    Die EFSA verpflichtet sich, durch ihren Wissenschaftlichen Ausschuss, ihre Wissenschaftlichen Gremien und ihre Arbeitsgruppen schnell und vorausschauend auf dringende Angelegenheiten und aufkommende Risiken zu reagieren.

    Weitere Informationen über die EFSA sind abrufbar unter:

    http://www.efsa.europa.eu

    Die Rolle des Wissenschaftlichen Ausschusses der EFSA

    Der Wissenschaftliche Ausschuss der EFSA erstellt wissenschaftliche Gutachten und Empfehlungen und unterstützt die Arbeit der Wissenschaftlichen Gremien der EFSA zu interdisziplinären wissenschaftlichen Themen. Er ist ferner für die allgemeine Koordinierung verantwortlich, um die Kohärenz der von den Wissenschaftlichen Gremien erstellten wissenschaftlichen Gutachten zu gewährleisten. Eine weitere Funktion des Wissenschaftlichen Ausschusses besteht in der Entwicklung harmonisierter Verfahren für die Risikobewertung in Bereichen, in denen noch keine EU-weiten Konzepte festgelegt wurden.

    Der Wissenschaftliche Ausschuss setzt sich aus den Vorsitzenden der Wissenschaftlichen Gremien und sechs weiteren unabhängigen Sachverständigen zusammen, die keinem der Wissenschaftlichen Gremien angehören.

    Weitere Informationen über den Wissenschaftlichen Ausschuss der EFSA sind abrufbar unter:

    http://www.efsa.europa.eu/EFSA/ScientificPanels/efsa_locale-1178620753812_ScientificCommittee.htm

    Die Arbeit der externen Sachverständigen des Wissenschaftlichen Ausschusses

    Die externen Sachverständigen des Wissenschaftlichen Ausschusses werden die Arbeit der Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses unterstützen und sind eingeladen, an allen Sitzungen des Wissenschaftlichen Ausschusses teilzunehmen und Beiträge dazu zu leisten. Der Wissenschaftliche Ausschuss kommt voraussichtlich fünf bis sechs Mal jährlich zu einer zweitägigen Sitzung zusammen, die gewöhnlich in Parma, Italien, stattfindet. Die externen Sachverständigen unterstützen die Arbeit der Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses, soweit erforderlich, auch durch die Beteiligung an Arbeitsgruppen, was die Teilnahme an weiteren Sitzungen mit sich bringt. Die Bewerber sollten bedenken, dass die Sitzungen in der Regel mit Vorbereitungsarbeiten verbunden sind und dass die Arbeitssprache der Sitzungen und der meisten Dokumente Englisch ist.

    Die externen Sachverständigen des Wissenschaftlichen Ausschusses haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, über deren Höhe pro Sitzungstag der Verwaltungsrat der EFSA entscheidet (derzeit 300 EUR). Den Sachverständigen werden außerdem die Reise- und Aufenthaltskosten erstattet.

    Auswahlverfahren

    A.   Teilnahmekriterien

    Die Bewerber müssen vorweisen:

    Hochschulabschluss auf Gebieten wie Toxikologie, Mikrobiologie, menschliche Ernährung, Epidemiologie, Tiergesundheit, Tierschutz, Humanmedizin, Tiermedizin, Lebensmittelhygiene, Lebensmitteltechnologie, Chemie, Biologie, Biochemie, Biowissenschaften, vorzugsweise auf Postgraduiertenebene,

    mindestens zehn (10) Jahre Berufserfahrung, die für den Zuständigkeitsbereich des Wissenschaftlichen Ausschusses von Bedeutung ist, und zwar auf einem Niveau, für das die vorstehend genannten Qualifikationen erforderlich sind,

    gute Kenntnisse der englischen Sprache,

    die Bewerber müssen die in der Interessenbekundung enthaltene Interessenerklärung wahrheitsgetreu und vollständig ausfüllen. Es ist zu beachten, dass unvollständige und nicht wahrheitsgetreue Angaben in diesem Formular zur Ablehnung der Interessenbekundung führen.

    B.   Auswahlkriterien

    Erfahrung mit der Durchführung wissenschaftlicher Risikobewertungen und/oder der Bereitstellung wissenschaftlicher Empfehlungen auf dem Gebiet der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit im Allgemeinen und insbesondere in den Zuständigkeitsbereichen und Fachgebieten des Wissenschaftlichen Ausschusses,

    nachgewiesene wissenschaftliche Leistungen auf höchstem Niveau in einem oder vorzugsweise mehreren Bereichen, die mit dem Fachgebiet des Wissenschaftlichen Ausschusses im Zusammenhang stehen,

    nachgewiesene Erfahrung mit der Begutachtung wissenschaftlicher Arbeiten und Veröffentlichungen (Peer Review), vorzugsweise in Bereichen, die mit dem Fachgebiet des Wissenschaftlichen Ausschusses im Zusammenhang stehen,

    Fähigkeit zur Analyse komplexer Informationen und Dossiers, häufig aus den unterschiedlichsten wissenschaftlichen Fachgebieten und Quellen, und zur Mitwirkung an der Erstellung von Entwürfen wissenschaftlicher Gutachten und Berichte,

    Berufserfahrung in einem multidisziplinären Umfeld, vorzugsweise in einem internationalen Kontext,

    Erfahrung im Projektmanagement im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Fragestellungen,

    nachgewiesene Kommunikationsfähigkeiten,

    Sachverständige aus nichteuropäischen Ländern werden nur dann berücksichtigt, wenn unter den europäischen Bewerbern keine Sachverständigen mit dem erforderlichen Grad an Fachwissen gefunden werden.

    Auswahlverfahren, Ernennung und Mandat

    Sachverständige, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, werden von der EFSA einer vergleichenden Prüfung auf der Grundlage der vorstehend genannten Auswahlkriterien unterzogen. Die EFSA behält sich das Recht vor, zur Bewertung der Berufserfahrung der Sachverständigen, wie in der Interessenbekundung angegeben, die Meinung Dritter einzuholen. Die ausgewählten externen Sachverständigen werden zunächst für ein Jahr ernannt, das Mandat kann jedoch verlängert werden.

    Sachverständige, die die Anforderungen an externe Sachverständige des Wissenschaftlichen Ausschusses erfüllen, jedoch nicht ernannt werden, verbleiben auf der Reserveliste. Die Reserveliste kann für ähnliche Aktivitäten herangezogen werden und gilt bis 31. Dezember 2009. Die Gültigkeitsdauer der Reserveliste kann verlängert werden. Die Sachverständigen auf der Reserveliste werden darüber hinaus in die EFSA Database of External Scientific Experts (Datenbank der EFSA für externe wissenschaftliche Sachverständige) aufgenommen.

    Unabhängigkeit, Verpflichtungserklärung und Interessenerklärung

    Die externen Sachverständigen des Wissenschaftlichen Ausschusses werden „ad personam“ ernannt. Sie müssen eine Erklärung zu eventuellen Interessenkonflikten ausfüllen, die als Beeinträchtigung ihrer Unabhängigkeit angesehen werden können. Die Interessenerklärung der ausgewählten externen Sachverständigen wird auf der Website der EFSA veröffentlicht.

    Chancengleichheit

    Die EFSA fördert die Chancengleichheit und achtet darauf, jegliche Form der Diskriminierung zu vermeiden.

    Einreichung von Interessenbekundungen

    Die Bewerber werden ersucht, ihre Interessenbekundung zusammen mit der Interessenerklärung elektronisch über die Website der EFSA einzureichen:

    http://www.efsa.europa.eu/EFSA/header/efsa_locale-1178620753812_Jobs.htm

    Die Formulare können auch von der Website heruntergeladen und als Einschreiben an die folgende Anschrift gesendet werden:

    Ref.: EFSA/S/2008/001

    Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

    Human Resources Unit (Referat „Personal“)

    Largo Natale Palli 5/A

    I-43100 Parma

    Per E-Mail eingereichte Interessenbekundungen werden nicht angenommen. Eine Interessenbekundung wird nur dann für zulässig befunden, wenn sie ordnungsgemäß ausgefüllt ist. Zur Vereinfachung des Auswahlverfahrens werden die Bewerber gebeten, das Formular in englischer Sprache auszufüllen.

    Es ist zu beachten, dass die EFSA keine Interessenbekundungen an die Bewerber zurückschickt. Die Verarbeitung der von den Bewerbern angeforderten personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr. Der Zweck der Verarbeitung der von den Bewerbern angeforderten personenbezogenen Daten besteht in der Verwaltung der Interessenbekundungen im Hinblick auf eine mögliche Vorauswahl und Auswahl bei der EFSA.

    Einreichungsschluss für Interessenbekundungen

    Interessenbekundungen sind bis spätestens 1. Juni 2008 Mitternacht (Ortszeit, MEZ +1) einzureichen. Bei per Einschreiben eingereichten Interessenbekundungen gilt der Poststempel als Nachweis.

    Anmerkung:

    In the event of inconsistency or discrepancy between the English version and any of the other linguistic versions of this publication, the English language version shall prevail. (Im Falle von Unstimmigkeiten oder Abweichungen zwischen der englischen Version und einer anderssprachigen Version dieser Veröffentlichung hat die englischsprachige Version Vorrang.)


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