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Document C2008/055/17

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5065 — AXA/CDC/Portefeuille Accor) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 55 vom 28.2.2008, p. 29–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.2.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/29


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5065 — AXA/CDC/Portefeuille Accor)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 55/17)

1.

Am 20. Februar 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das von der Groupe AXA (Frankreich) kontrollierte Unternehmen AXA Real Estate Investment Managers France („AXA REIM“, Frankreich) und die Caisse des Dépôts et Consignations („CDC“, Frankreich) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle über Teile der Hotelsparte von Accor Global („Portefeuille Accor“, Frankreich) durch den Erwerb von Vermögenswerten über Investmentfirmen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

AXA: Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Immobilienverwaltung,

CDC: Versicherungen, Immobilien, Kapitalbeteiligungen und damit einhergehende Dienstleistungen,

Accor Global: Hotel- und Tourismusbranche,

Portefeuille Accor: Immobilienverwaltung für Hotels in Frankreich und der Schweiz.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Nach der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) kommt dieser Fall für eine Behandlung nach dem in der Bekanntmachung festgelegten Verfahren in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung bei der Kommission eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5065 — AXA/CDC/Portefeuille Accor an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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