Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2008/038/06

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/31/07 — Jugend für die Welt : Zusammenarbeit mit anderen Ländern als den Nachbarländern der Europäischen Union — Programm Jugend in Aktion

ABl. C 38 vom 12.2.2008, p. 8–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.2.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 38/8


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/31/07

„Jugend für die Welt“: Zusammenarbeit mit anderen Ländern als den Nachbarländern der Europäischen Union

Programm „Jugend in Aktion“

(2008/C 38/06)

1.   Zielsetzungen und Beschreibung

Durch die vorliegende Aufforderung sollen Projekte unterstützt werden, mit denen die Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen Programmländern und anderen als benachbarten Partnerländern der Europäischen Union mit folgendem Ziel gefördert werden:

Förderung des Austauschs von Erfahrung und bewährten Praktiken im Jugendbereich und in der nichtformalen Bildung,

Beitrag zur Entwicklung der Jugendpolitik, der Tätigkeit im Jugend- und Freiwilligensektor und zur Stärkung der organisatorischen/strukturellen Fähigkeiten Jugendlicher und ihrer Führungskompetenzen,

Aufbau von Partnerschaften und dauerhaften Netzwerken zwischen Jugendorganisationen.

Die Projekte müssen in einem der nachstehenden Themenbereiche angesiedelt sein:

1.

Stärkung der Zivilgesellschaft, Bürgerschaft und Demokratie

2.

Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

3.

Dialog zwischen verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen

4.

Lösungen und Wiederaufbau nach Konflikten

5.

Aktive Rolle der Frau in der Gesellschaft

6.

Rechte von Minderheiten.

Die Zusammenarbeit ist auf im Jugendsektor tätige Personen und andere Träger von Aktionen, Jugendliche und anderweitige Akteure ausgerichtet, die sich in Jugendorganisationen und -einrichtungen engagieren und Interesse an der Durchführung von Projekten zur Förderung der Zusammenarbeit in diesem Bereich haben.

Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Aktion 3.2 des Programms „Jugend in Aktion“.

Für die Umsetzung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zuständig.

2.   Teilnahmeberechtigte Antragsteller

Die Vorschläge sind von gemeinnützigen Organisationen, von Nichtregierungsorganisationen oder von örtlichen oder regionalen Stellen einzureichen. Zulässig sind nur solche Anträge, die von Antragstellern mit rechtmäßigem Sitz in einem der Programmländer eingereicht werden.

Bei den Programmländern handelt es sich um:

die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (1): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

die EFTA-Staaten, die dem EWR-Abkommen angehören: Island, Liechtenstein und Norwegen;

die Kandidatenländer, die im Rahmen einer Heranführungsstrategie auf den Beitritt vorbereitet werden, gemäß den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen und Modalitäten der Rahmenabkommen, die mit diesen Ländern in Hinblick auf ihre Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen geschlossen wurden: Türkei.

An den Projekten müssen Partner aus mindestens vier verschiedenen Ländern beteiligt sein (einschließlich des Antragstellers), darunter mindestens zwei Programmländer, von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein muss, und zwei Partnerländer.

3.   Budget und Laufzeit der Projekte

Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf etwa 2 500 000 EUR veranschlagt.

Die Finanzhilfe der Agentur darf 80 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag der Finanzhilfe beträgt höchstens 100 000 EUR.

Die Projekte müssen zwischen dem 1. November 2008 und dem 31. Dezember 2008 beginnen. Die Projekte müssen eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten haben und dürfen eine Laufzeit von 12 Monaten nicht überschreiten.

4.   Antragsfrist

Die Anträge sind bis spätestens 15. April 2008 (es gilt das Datum des Poststempels) an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) zu senden.

5.   Zusätzliche Informationen

Der volle Wortlaut dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare können unter der folgenden Internetadresse abgerufen werden:

http://eacea.ec.europa.eu/youth/calls2008/action32/index_en.htm

Die Anträge müssen den im vollen Wortlaut dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Anforderungen entsprechen und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden.


(1)  Personen aus überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) und, sofern zutreffend, auch entsprechende öffentliche und/oder private Einrichtungen und Institutionen in einem ÜLG können über das Programm Jugend in Aktion gefördert werden. Sie unterliegen dabei den anwendbaren Regeln des Programms und den Vereinbarungen bezüglich des Mitgliedstaates, zu dem sie gehören. Die betreffenden ÜLG werden in Anhang I A des Beschlusses 2001/822/EG des Rates vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft („Übersee-Assoziationsbeschluss“) (ABl. L 314 vom 30.11.2001, S. 1).


Top