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Document C2007/277/09

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4969 — DZ Equity Partner/Welle Holding/PAIDI Moebel) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 277 vom 20.11.2007, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.11.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 277/15


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4969 — DZ Equity Partner/Welle Holding/PAIDI Moebel)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 277/09)

1.

Am 12. November 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen DZ Equity Partner GmbH („DZ EQUITY“, Deutschland) und Welle Holding AG & CO. KG („Welle Holding“, Deutschland) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei dem Unternehmen PAIDI Moebel GmbH („PAIDI“, Deutschland) durch Kauf von Anteilsrechten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

DZ EQUITY: Beteiligungsgesellschaft, die sich vor allen an mittelstaendischen Unternehmen beteiligt;

Welle Holding: Familienunternehmen, das verschiedene Arten von Moebeln (Kuechenmoebel, Baby-, Kinder und Jugendmoebel) produziert;

PAIDI: produziert und vertreibt Baby-, Kinder- und Jugendmoebel.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4969 — DZ Equity Partner/Welle Holding/PAIDI Moebel, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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