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Document C2007/043/09

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4589 — Delta Lloyd/Erasmus Groep) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 43 vom 27.2.2007, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.2.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 43/8


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4589 — Delta Lloyd/Erasmus Groep)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 43/09)

1.

Am 16. Februar 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Delta Lloyd Verzekeringen (Delta Lloyd, Niederlande), eine 100 %ige Tochter der Aviva Insurance Group (Aviva, Vereinigtes Königreich), erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die alleinige Kontrolle bei dem Unternehmen Erasmus Groep B.V. Erasmus, Niederlande) durch Aktienkauf.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Delta Lloyd: in den Niederlanden tätige Versicherungsgesellschaft;

Aviva: internationaler Konzern, der weltweit (Europa, Nordamerika, Asien und Australien) Sparprodukte, Versicherungen und Vermögensverwaltung anbietet;

Erasmus: in den Niederlanden tätige Versicherungsgesellschaft.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Die Sache kommt für ein vereinfachtes Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (2) des Rates in Frage.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4589 — Delta Lloyd/Erasmus Groep per Fax ([32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

GD Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. L 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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