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Document C2006/281/67

    Rechtssache T-252/06 P: Rechtsmittel, eingelegt am 7. September 2006 von Marie-Yolande Beau gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 28. Juni 2006 in der Rechtssache F-39/05, Beau/Kommission

    ABl. C 281 vom 18.11.2006, p. 38–38 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    18.11.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 281/38


    Rechtsmittel, eingelegt am 7. September 2006 von Marie-Yolande Beau gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 28. Juni 2006 in der Rechtssache F-39/05, Beau/Kommission

    (Rechtssache T-252/06 P)

    (2006/C 281/67)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Verfahrensbeteiligte

    Rechtsmittelführerin: Marie-Yolande Beau (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

    Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Anträge

    Die Rechtsmittelführerin beantragt,

    das Rechtsmittel für zulässig zu erklären;

    das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 28. Juni 2006 in der Rechtssache F-39/05 aufzuheben;

    ihren im ersten Rechtszug gestellten Anträgen auf Aufhebung und Schadensersatz stattzugeben;

    der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

    Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

    Die Rechtsmittelführerin macht geltend, das Gericht habe zum einen dadurch gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, dass es bestimmte Tatsachen rechtlich falsch eingestuft habe, und zum anderen habe es einen Verfahrensfehler begangen, der ihre Verteidigungsrechte verletze.


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