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Document C2006/047/09
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.4157 — Wendel Investissement/Groupe Materis) Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4157 — Wendel Investissement/Groupe Materis) Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4157 — Wendel Investissement/Groupe Materis) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 47 vom 25.2.2006, p. 24–24
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
25.2.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 47/24 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.4157 — Wendel Investissement/Groupe Materis)
(2006/C 47/09)
(Text von Bedeutung für den EWR)
1. |
Am 17. Februar 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Wendel Investissement SA („Wendel“, Frankreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von dem Unternehmen Materis Holding Luxembourg SA inklusive seiner Tochtergesellschaften („Materis“, Luxemburg) durch Aktienkauf. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. |
4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4157 — Wendel Investissement/Group Materis, an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.