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Document C2005/324/10

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4004 — SCF/SAG GEST/JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 324 vom 21.12.2005, p. 39–39 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    21.12.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 324/39


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4004 — SCF/SAG GEST/JV)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (2005/C 324/10)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1.

    Am 12. Dezember 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Santander Consumer Finance, SA („SCF“, Spanien), das der Grupo Santander angehört, und Soluções Atomóvel Globais, SGPS SA („SAG GEST“, Portugal), das von SGC-SGPS, SA kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei Multirent-Aluguer e Comércio de Automóveis, SA („Multirent“, Portugal) und SAG International Finance Company Limited („SAG IFC“, Irland) und dem gesamten Geschäft von HBF Auto-Renting, SA („HBF business“, Spanien) durch den Kauf von Anteilsrechten an einem neu gegründeten Unternehmen, das ein Joint Venture bildet.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    SCF: Finanzdienstleistungen, hauptsächlich in Spanien,

    SAG GEST: Vertrieb von Fahrzeugen und Finanzdienstleistungen in Portugal,

    Multirent: komplettes Fuhrparkmanagement in Portugal,

    SAG IFC: Einziehung von Forderungen für Multirent,

    HBF business: komplettes Fuhrparkmanagement in Spanien.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4004 — SCF/SAG/Multirent, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Merger Registry

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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